Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Einsatzfahrt. Das Amtsgericht Eilenburg gab bekannt, dass am 9. Juni über den Widerspruch verhandelt wird.
Der Vorfall
Anfang Mai des vergangenen Jahres wurde der damals 55-jährige Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Einsatz geblitzt. Die Brandmeldeanlage einer Grundschule hatte ausgelöst. Mit seinem Einsatzfahrzeug, einem Drehleiterwagen, fuhr er mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn zu der Baustelle, wo sich die Schule befand. Dort wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde gemessen, obwohl nur Tempo 30 erlaubt war. Der Einsatz selbst verlief glimpflich: Eine defekte Klimaanlage hatte den Alarm ausgelöst, die Schule befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Bau.
Bußgeldbescheid und Reaktionen
Die Stadt Taucha verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte zuvor gegenüber Medien erklärt, dass die Feuerwehr zwar Sonderrechte bei Einsätzen habe, dies jedoch nicht bedeute, dass sämtliche Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden. Auf aktuelle Anfragen wollte sich der Bürgermeister nicht äußern.
Der betroffene Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Fall sorgte für erhebliches Aufsehen, da der Mann nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr austrat. Mehrere Kameraden schlossen sich ihm aus Solidarität an und beendeten ebenfalls ihren Dienst.
Rechtliche Grundlagen
Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist – etwa wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen jedoch nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Gunnar Ullmann, bezeichnete diese Regelung als rechtliche Grauzone. Es gebe kein festes Maß für eine Überschreitung, daher lasse jeder Fall einen Spielraum beim Ordnungsamt. Ullmann kritisierte, dass es überhaupt zum Streit gekommen sei – eine Belehrung oder Verwarnung hätte es auch getan. „Es sollten nicht die, die den Laden ehrenamtlich zusammenhalten, durch übermäßige Bestrafung vergrault werden“, so Ullmann. Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, obwohl es immer wieder vorkomme, dass Einsatzfahrzeuge geblitzt würden.



