Wiederholungstäter in Uckermark: Führerscheinverlust führte zu Chaos und Gerichtsverfahren
Ein ehemals selbstständiger Unternehmer aus der Uckermark hat sich erneut vor Gericht verantworten müssen, nachdem er trotz entzogenem Führerschein weiterhin am Steuer saß. Der 49-Jährige, der bereits wegen einer Drogenfahrt seine Fahrerlaubnis verloren hatte, ignorierte das Fahrverbot konsequent und setzte seine Fahrten fort. Ein aufmerksamer Nachbar beobachtete die Verstöße und zeigte den Mann bei der Polizei an, was schließlich zu einem Gerichtsverfahren am Prenzlauer Amtsgericht führte.
Geständnis und Rechtfertigung vor Gericht
Im Prozess zeigte sich der Angeklagte geständig, gab jedoch nur eine der beiden ihm vorgeworfenen Taten zu. „Ja, das stimmt, da bin ich gefahren, weil ich mit meinem Sohn einkaufen wollte. Aber die andere Fahrt, eine Woche zuvor, das war ich nicht. Es muss meine Schwester gewesen sein, die zu dem Zeitpunkt bei mir Urlaub machte“, erklärte der 49-Jährige. Er betonte seine Reue und den Wunsch, seinen Führerschein zurückzuerhalten, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. „Auf den Verlust des Führerscheins folgte die Insolvenz meiner Firma und alles endete im Chaos“, schilderte der Angeklagte die dramatischen Folgen.
Zeugenaussage und Ermittlungen
Der als Zeuge geladene Nachbar schilderte ausführlich seine Beobachtungen. „Ich stand an der Straße und habe gesehen, wie er in beiden Fällen mit seinem Pkw losfuhr“, berichtete er. „Er ist ja fast wöchentlich gefahren. Mehrfach hatte ich die Polizei darüber telefonisch informiert.“ Der Zeuge bestätigte zudem, dass die Schwester des Angeklagten zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr vor Ort gewesen sei. Weitere Fahrten habe er danach nicht mehr bemerkt.
Staatsanwaltschaft warnt vor Haftstrafe
Der Staatsanwalt fand nach der Beweisaufnahme klare Worte und warnte den Angeklagten: „Die zwei Taten sind erwiesen und als Wiederholungstäter laufen Sie Gefahr, eine Haftstrafe zu riskieren.“ Er verwies auf Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, da bereits drei Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte im Bundeszentralregister verzeichnet seien. Alle bisherigen Strafen seien mit Geldbußen geahndet worden, deren vollständige Bezahlung noch ausstehe.
Urteil: Geldstrafe statt Haft
Durch das Geständnis des Angeklagten und den Umstand, dass seit über einem Jahr keine weiteren Fahrten erfolgt seien, plädierte der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Strafrichterin teilte diese Auffassung und verhängte für die zwei vorsätzlichen Fahrten ohne Fahrerlaubnis eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1350 Euro. Damit entging der Wiederholungstäter einer möglichen Haftstrafe, muss jedoch die Konsequenzen seiner Handlungen finanziell tragen.



