Das Landgericht München hat ein Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wegen der Verbreitung einer umstrittenen Fotomontage aufgehoben. Der Europaabgeordnete wurde von dem Vorwurf freigesprochen, in der Collage auf Twitter (inzwischen X) den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet zu haben. Die Vorsitzende Richterin betonte jedoch, dass etwas anderes die Strafbarkeit sei: „Geschmacklos ist es dennoch.“
Hintergrund der Fotomontage
Bystron hatte 2022 anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, eine Fotocollage mit der Bildunterschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“ geteilt. Darauf waren unter anderem Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, zu sehen – beide mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Bystron habe damit den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet, da die Fotos so „hingedreht“ worden seien, dass es wie der Hitlergruß aussehe.
Vorinstanz und Berufung
Das Amtsgericht München war dem gefolgt und hatte Bystron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 125 Euro verurteilt – wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Bystrons Verteidiger forderte Freispruch, die Anklage eine höhere Geldstrafe.
Bystrons Verteidigung
Bystron, der zunächst nicht zum Berufungsverfahren erscheinen wollte, nannte den Vorwurf „völlig absurd“. Man solle nicht in jedes harmlose Winken einen Hitlergruß hineininterpretieren. Das Gericht konnte sich nicht vollständig davon überzeugen, dass Bystron den verbotenen Gruß weiterverbreitet habe. Anders als die erste Instanz stellte es auch keine Manipulation der Fotos fest: Ein Bild von Bettina Wulff war gespiegelt, sodass sie den linken Arm hob – nicht den rechten wie beim Hitlergruß.
Reaktionen nach dem Urteil
Bystron zeigte sich zufrieden und erklärte, es sei von Anfang an offensichtlich gewesen, dass das erstinstanzliche Urteil keinen Bestand haben werde. Zur Geschmacklosigkeit sagte er, Geschmacksfragen müsse jeder selbst beurteilen. Der AfD-Politiker hatte ursprünglich Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt und das Verfahren als „Diskreditierung“ im Europawahlkampf bezeichnet. Er sei verwundert, dass sich die Justiz für parteipolitische Spielchen instrumentalisieren lasse.



