Geldbuße für Ordner: Jüdischem Studenten Zugang zu Hörsaal verwehrt
Geldbuße für Ordner: Student Zugang zu Hörsaal verwehrt

Geldbuße für Ordner nach Verweigerung des Hörsaal-Zugangs für jüdischen Studenten

Das Landgericht Berlin hat ein Verfahren gegen einen Ordner eingestellt, der einem jüdischen Studenten bei einer propalästinensischen Besetzung im Dezember 2023 den Zugang zu einem Hörsaal der Freien Universität Berlin verwehrt hatte. Der 32-Jährige muss nun eine Geldbuße von 450 Euro an eine medizinische Organisation zahlen, die Verletzte im Gaza-Streifen versorgt. Diese Einigung erzielten die Prozessbeteiligten vor dem Landgericht Berlin unter Richter Jörn Steitzer.

Einigung vor dem Landgericht Berlin

Der Ordner hatte den jüdischen Studenten Lahav Shapira weggedrängt, als dieser Zugang zu dem besetzten Hörsaal erhalten wollte. Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich erleichtert über die Einigung: „Ich bin froh, dass es vorbei ist“, sagte er. „Ich habe schon vor langer Zeit dieses Vorgehen vorgeschlagen. Das hätte uns beiden viel Zeit und Kosten erspart.“ Neben der Geldbuße an die medizinische Organisation zahlt der Angeklagte einen symbolischen Betrag von 200 Euro direkt an Shapira.

Lahav Shapira ist der Bruder des deutsch-jüdischen Comedians Shahak Shapira und wurde bereits 2024 von propalästinensischen Aktivisten verprügelt. Richter Steitzer bezeichnete die Einigung als „sachgerechten Ausgleich“ und betonte: „Das Entscheidende ist, dass beide Seiten ein kleines Stück aufeinander zugegangen sind.“ Er verwies auf den Nahost-Konflikt, der auf beiden Seiten viel Leid und Verbitterung verursacht habe.

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Verfahrensverlauf und rechtliche Hintergründe

Ursprünglich hatte das Amtsgericht per Strafbefehl eine Geldstrafe von 1.500 Euro in 50 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung verhängt. Nach Einspruch des Ordners kam es zu einem Prozess, der in einer Verurteilung zu 450 Euro Geldstrafe wegen Nötigung mündete. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch und betonte, der Ordner habe nie aus antisemitischen Motiven gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Verurteilung auch wegen Beleidigung und Körperverletzung. Mit der Einstellung des Verfahrens müssen beide Parteien ihre jeweiligen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. Der 32-jährige Ordner absolviert derzeit eine Ausbildung zum Pfleger.

Weitere rechtliche Auseinandersetzungen und Kontext

Shapira war im Februar 2024 in Berlin-Mitte von einem ehemaligen Kommilitonen attackiert und erheblich verletzt worden. Nach dieser Attacke warf er der Freien Universität Berlin vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung zu unternehmen. Eine Klage des Studenten gegen die Hochschule beschäftigt das Berliner Verwaltungsgericht, wo am 26. Februar weiter verhandelt wird.

Seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 kommt es in Berlin regelmäßig zu Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Auch an den Universitäten finden zahlreiche Protestkundgebungen statt, die die Spannungen und Debatten um Antisemitismus und politische Aktivitäten widerspiegeln.

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