Berliner Gericht kippt umstrittene Toilettengebühr beim Oktoberfest
Das Kammergericht Berlin hat eine klare Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen: Die umstrittene Toilettengebühr beim Berliner Oktoberfest am Postbahnhof in Friedrichshain ist rechtswidrig. Die Richter stellten in ihrem Versäumnisurteil (KG Berlin Versäumnisurteil UKl 15/25) eindeutig fest, dass Gastronomen ihren Gästen die Toilettennutzung kostenlos ermöglichen müssen.
Verbraucherzentrale setzt sich erfolgreich durch
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale, die sich gegen die Praxis des Veranstalters, der Kochzirkel GmbH, zur Wehr setzte. Diese hatte von den Besuchern entweder einen Euro pro Toilettenbesuch oder fünf Euro für eine sogenannte "Toilettenflatrate" verlangt. Claudia Both, Fachbereichsleiterin der Verbraucherzentrale, erläuterte die rechtliche Grundlage: "Die Gaststättenverordnung verpflichtet Gastronomen dazu, die Toilettennutzung für ihre Gäste kostenfrei anzubieten. Nur Nicht-Gästen darf die Nutzung untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden."
Klare Rechtslage für Restaurantbesucher
Das Urteil schafft Rechtssicherheit für alle Restaurant- und Festbesucher in Berlin. Both gab konkrete Handlungsempfehlungen: "Wer als Gast in einem Restaurant oder auf einem Fest ist und zur Zahlung einer Toilettengebühr aufgefordert wird, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen." Die Richter betonten, dass die Erhebung solcher Zusatzgebühren gegen geltendes Recht verstößt und daher unzulässig ist.
Folgen für Veranstalter und Gastronomie
Für den Betreiber des Berliner Oktoberfests, die Kochzirkel GmbH, bedeutet das Urteil eine deutliche Einschränkung ihres bisherigen Geschäftsmodells. Sie dürfen künftig keine Extra-Gebühren mehr für die Toilettenbenutzung erheben, solange die Besucher als Gäste der Veranstaltung gelten. Das Gerichtsurteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in der gesamten Gastronomiebranche haben und stellt klar, dass versteckte Zusatzkosten für grundlegende Serviceleistungen nicht zulässig sind.



