Am Amtsgericht Bernburg begann der zweite Verhandlungstag gegen einen Mann, der wegen vier schwerer Straftaten angeklagt ist, mit erheblicher Verspätung. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte den Termin vergessen, sodass der Prozess erst 90 Minuten später starten konnte. Der Angeklagte, der zunächst geschwiegen hatte, legte schließlich ein umfassendes Geständnis ab und räumte die vierte Tat ein.
Richter kritisiert Verzögerung und fehlenden Haftantrag
Strafrichter André Stelzner zeigte sich verärgert über die Umstände. „Dem Gericht erschließt es sich nicht, dass die Anklage erst drei Jahre nach den Taten erhoben wird. Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass bei der Staatsanwaltschaft nicht einmal über einen Haftantrag nachgedacht worden ist“, erklärte er während der Verhandlung. Die Taten umfassen Beleidigung von Polizisten und einen Angriff auf eine Familie.
Keine Haft trotz schwerer Vorwürfe
Trotz der Schwere der Vorwürfe entschied das Schöffengericht, den Gewalttäter nicht in Untersuchungshaft zu schicken. Die Gründe hierfür wurden nicht näher erläutert, jedoch könnte die lange Verfahrensdauer eine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte muss sich nun wegen vier Straftaten verantworten, die er nach eigenem Geständnis begangen hat.
Der Fall wirft Fragen zur Effizienz der Justiz auf. Dass ein Verfahren erst drei Jahre nach den Vorfällen zur Anklage kommt, sei ungewöhnlich, so Stelzner. Die Verteidigung kündigte an, das Geständnis des Mandanten zu berücksichtigen und auf eine milde Strafe zu plädieren. Der Prozess wird fortgesetzt.



