Greifswald: Zwei Jahre Haft für Cannabis-Schmuggel von Hamburg nach MV
Greifswald: Zwei Jahre Haft für Cannabis-Schmuggel

Greifswald: Zwei Jahre Haft für Cannabis-Schmuggel von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern

Ein 24-jähriger Mann aus Greifswald muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis, weil er über einen längeren Zeitraum hinweg Cannabis von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern geschmuggelt und dort verkauft haben soll. Das Urteil fiel am Greifswalder Amtsgericht nach einem Prozess, in dem die Richterin das Verhalten des Angeklagten als „hochkriminell“ bezeichnete.

Regelmäßige Fahrten mit Bargeld und Drogen

Laut den Ermittlungen soll der junge Mann zwischen November 2022 und Februar 2024 gemeinsam mit einem Bekannten regelmäßig Fahrten von Greifswald nach Hamburg unternommen haben. Bei diesen Fahrten transportierten sie angeblich bis zu 43.000 Euro Bargeld im Kofferraum, um in Hamburg Cannabis im Kilobereich zu erwerben. Die Rückfahrt erfolgte dann mit der illegalen Ware, wobei sie pro Kilogramm einen Anteil von 200 Euro erhalten haben sollen.

Die regelmäßigen Transporte endeten am 28. Februar 2024, als die Autobahnpolizei bei einer Verkehrskontrolle auf einem Rastplatz der A1 den Angeklagten und seinen Fahrer mit zehn Kilogramm Cannabis im Fahrzeug erwischte. Dieser Fund war ausschlaggebend für die weitere Aufklärung der kriminellen Aktivitäten.

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Keine Beihilfe, sondern eigenständige Täterschaft

Vor Gericht gestand der 24-Jährige einen Großteil der ihm vorgeworfenen Taten. Die Richterin sah jedoch nicht bloße Beihilfe, sondern eine eigenständige Täterschaft als gegeben an. Sie begründete dies damit, dass der Angeklagte als eigenständiger Vertragspartner auftrat, der Preise mit den Hamburger Händlern verhandelte und die Drogen persönlich übernahm.

Diese Einschätzung führte zu einer Verurteilung wegen zwölffachen Handels mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall. Die Strafe fiel mit zwei Jahren und sechs Monaten Haft vergleichsweise hart aus, insbesondere im Vergleich zum Fahrer, der mit einer Bewährungsstrafe davonkam. Der mutmaßliche Geldgeber der Operation wurde bereits zuvor zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

Konsequenzen und Berufungsankündigung

Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von zehn Kilogramm Cannabis an, die bei der Kontrolle sichergestellt wurden. Zudem sollen 20.400 Euro, die der Angeklagte mutmaßlich durch die Drogengeschäfte verdiente, eingezogen werden.

Für den 24-Jährigen bedeutet das Urteil einen herben Rückschlag. Er gab vor Gericht an, sein Leben mittlerweile in den Griff bekommen zu haben, mit seiner Freundin und deren Kind zusammenzuleben und eine Ausbildungsstelle als Altenpfleger in Aussicht zu haben.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Mannes, Daniel Scheibner und Tino Kramer, kündigten an, Berufung einzulegen. Damit wird das Landgericht Stralsund in Kürze über die Abgrenzung zwischen Beihilfe, Mittäterschaft und eigenständiger Täterschaft entscheiden müssen.

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