Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter einer Göttinger Lernmittelfirma erhoben
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen fünf Männer wegen mutmaßlicher Bestechung von Ministern und Behördenmitarbeitern in Afrika erhoben. Bei den Angeklagten handelt es sich um ehemalige Angestellte eines Göttinger Unternehmens für Lernmittel, wie die Behörde mitteilte. Der Fall soll am Landgericht Göttingen verhandelt werden, wobei mit einem Verfahrensbeginn frühestens 2027 gerechnet wird.
Details zu den Vorwürfen und den Angeklagten
Hauptangeklagte sind ein ehemaliger Geschäftsführer (69) sowie ein kaufmännischer Leiter (61) des Unternehmens. Weitere Angeklagte sind ein Mitgeschäftsführer (85) und jeweils zuständige Mitarbeiter für Nigeria (73) sowie die Demokratische Republik Kongo (55). Ihnen wird vorgeworfen, afrikanischen Entscheidungsträgern Provisionen, Laptops, Geld oder Reisen nach Deutschland versprochen oder geschenkt zu haben, um unfaire Vorteile bei Vergaben und Ausschreibungen zu erlangen.
Spezifische Projekte in Nigeria und Kongo betroffen
In Nigeria ging es nach Ermittlerangaben um Labor- und Unterrichtsmaterialien für die Universität Ilorin sowie sechs weiterführende Schulen. Ein geplanter Auftrag für die Universität im Wert von 1,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2017 kam nicht zustande. Ob ein Auftrag für Schulen über 3,3 Millionen Euro, der zwischen 2016 und 2021 ausgeführt werden sollte, realisiert wurde, ist unklar.
In der Demokratischen Republik Kongo wurde 2019 Labormaterial für 950.000 Euro an die Universität Kinshasa geliefert, Teil des von der Weltbank mitfinanzierten Bildungsprojekts „PEQPESU“. Zudem soll es bei der Ausstattung von 36 Schulen mit Labormaterialien zu Bestechungen oder Versuchen gekommen sein. Über eine belgische Vertriebsfirma wurde Material der Göttinger Firma für rund 2,5 Millionen Euro gekauft.
Unternehmen weist Vorwürfe entschieden zurück
Das Göttinger Unternehmen Phywe Systeme weist die Vorwürfe ausdrücklich zurück und betont die Unschuldsvermutung. In einer Stellungnahme heißt es, nach Prüfung der Ermittlungsakten durch Rechtsanwälte lägen keine belastbaren Anhaltspunkte für Straftaten oder Aufsichtspflichtverletzungen vor. Die Angeklagten arbeiten nicht mehr für die Firma. Das Unternehmen betont, über umfassende Systeme und Regeln zu verfügen, um derartige Taten auszuschließen, und dass ähnliche Vorfälle mit der heutigen Struktur unmöglich seien.



