Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle an der Autobahn 11
Am vergangenen Sonnabend kam es an der Autobahn 11 bei Pomellen zu einer umfangreichen Kontrollaktion der Bundespolizei, bei der mehrere Haftbefehle vollstreckt wurden. Nach Angaben von Behördensprecher Igor Weber wurden dabei zwei polnische Staatsangehörige angehalten, überprüft und schließlich festgenommen. Die beiden Männer wurden anschließend in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verbracht, da sie ausstehende Geldstrafen nicht begleichen konnten.
Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz führt zu Festnahme
Im frühen Nachmittagsbereich kontrollierten Bundespolizeibeamte einen 34-jährigen Mann aus Polen. Gegen diesen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor, der einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz betraf. Dem Mann wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten von 81 Euro auferlegt. Als Ersatz für die Nichtzahlung waren 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt worden. Da der Betroffene die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er nach der Zuführung zum Bundespolizeirevier Pomellen umgehend in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überstellt.
Mehrere Haftbefehle bei zweitem Festgenommenen
Wenig später stoppten die Beamten einen 45-jährigen polnischen Staatsbürger, gegen den gleich mehrere Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin fahndete wegen Diebstahls in insgesamt vier verschiedenen Fällen. Hier waren Geldstrafen in einer Gesamthöhe von rund 6300 Euro sowie Verfahrenskosten von etwa 1300 Euro angeordnet. Für den Fall der Nichtbegleichung waren Ersatzfreiheitsstrafen zwischen 39 und 80 Tagen vorgesehen. Der Mann konnte die geforderten 6312 Euro an Geldstrafen und 1327,16 Euro an Verfahrenskosten nicht bezahlen und wurde daher am späten Abend ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Die Bundespolizei betont, dass solche Kontrollen regelmäßig durchgeführt werden, um offene Haftbefehle zu vollstrecken und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz bestätigte die Aufnahme der beiden Männer, die nun ihre Ersatzfreiheitsstrafen antreten müssen. Die Behörden weisen darauf hin, dass ausstehende Geldstrafen konsequent verfolgt werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.



