Haftbefehle nach Geldautomaten-Explosionen: Rostocker Duo soll zwei Sprengungen verübt haben
Nach zwei spektakulären Geldautomaten-Sprengungen innerhalb einer Woche in Rostock hat das Amtsgericht Rostock Haftbefehle gegen die mutmaßlichen Täter erlassen. Die beiden Männer im Alter von 48 und 32 Jahren aus der Region Rostock stehen im dringenden Verdacht, für die Explosionen verantwortlich zu sein, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund bestätigte.
Die Taten im Detail
Der jüngste Angriff ereignete sich in der Nacht zum Montag gegen 3 Uhr im Einkaufszentrum Klenow Tor im Stadtteil Groß Klein. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern füllten die Täter eine brennbare Flüssigkeit in den Kartenschlitz des Automaten einer Bankfiliale, was zu einer lauten Explosion führte. Durch die Knallgeräusche wurden Passanten alarmiert, die sofort die Polizei verständigten.
Bereits eine Woche zuvor, ebenfalls in der Nacht zu einem Montag, war ein von außen zugänglicher Geldautomat an einem Markt im Nachbarstadtteil Lütten Klein auf ähnliche Weise gesprengt worden. Bei dieser Explosion flogen die Trümmer etliche Meter weit, was die Gefährlichkeit der Methode unterstreicht.
Schnelle Festnahme und Durchsuchungen
Die Polizei konnte die beiden Männer nur wenige Minuten nach dem Alarm im nahen Umfeld des Einkaufszentrums Klenow Tor festnehmen. Beide waren der Polizei bereits bekannt. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch ihre Wohnungen durchsucht, um weitere Beweise zu sichern.
Gegen das Duo wird wegen schweren Diebstahls und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Stralsund, die als Schwerpunktbehörde für organisierte Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist, leitet die Untersuchungen.
Rechtliche Konsequenzen und Schäden
Das Amtsgericht Rostock ordnete nach der Vorführung der Männer Untersuchungshaft an. Als Haftgrund wurde Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeführt, die in solchen Fällen typischerweise besteht. Die beiden Verdächtigen müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Der Sachschaden bei beiden Sprengungen wird jeweils auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Ob die Täter tatsächlich an Bargeld gelangten, ist bisher nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um alle Details der kriminellen Handlungen aufzuklären.
Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Kampf gegen organisierte Kriminalität, insbesondere bei Geldautomaten-Sprengungen, die nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken für die Öffentlichkeit mit sich bringen.



