Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für Reichsbürger-Rädelsführer in Thüringen
Zum Abschluss der Beweisaufnahme hat die Staatsanwaltschaft in einem aufsehenerregenden Prozess gegen zwei mutmaßliche Rädelsführer einer sogenannten Reichsbürger-Gruppe mehrjährige Haftstrafen beantragt. Für einen 55-jährigen Angeklagten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert, während für seinen 53-jährigen Mitangeklagten vier Jahre und fünf Monate Haft beantragt wurden.
Systematische Einschüchterung von Behörden
Den beiden Männern wird zur Last gelegt, über Jahre hinweg Thüringer Behörden mit einer Flut an Droh- und Erpressungsschreiben überschwemmt zu haben. Laut Anklage sollen sie insbesondere das Finanzamt sowie andere staatliche Stellen mit professionell formulierten Schreiben attackiert haben, um Zahlungsverpflichtungen abzuwehren und Sachbearbeiter einzuschüchtern.
Die Staatsanwaltschaft wertete dabei nicht nur den Umfang der zahlreichen Taten als besonders schwerwiegend, sondern auch deren politische Motivation. Diese sei gezielt darauf ausgelegt gewesen, den Rechtsstaat zum Erliegen zu bringen, hieß es im Plädoyer. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Institutionen grundsätzlich nicht an.
Hochorganisierte kriminelle Strukturen
Die Gruppierung entstand laut Ermittlungen Ende 2020 aus dem Familienkreis des 55-jährigen, verschuldeten Landwirts und Edelmetallhändlers. Die Vereinigung habe mit kriminellen Geschäftsmethoden und in hoch organisierten Verwaltungsstrukturen gearbeitet, um ihre Ziele zu verfolgen.
In den Schreiben an Behörden und Gerichte forderten die Angeklagten unter anderem in nötigender Weise zur Datenauskunft, zur Zahlung von Geldern und zu sonstigen Handlungen auf. Ein zentrales Element war dabei die Forderung nach einem Staatsangehörigkeitsnachweis, der typisch für die Ideologie der Reichsbürgerbewegung ist.
Politische Motivation als strafschärfend gewertet
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass die politische Motivation der Taten als strafschärfend zu bewerten sei. Die systematische Einschüchterung von Gläubigern und Behördenmitarbeitern ziele nicht nur auf individuelle Vorteile ab, sondern untergrabe gezielt die Autorität des demokratischen Rechtsstaates.
Mit einem Urteil in dem seit März des vergangenen Jahres laufenden Prozess wird Anfang März gerechnet. Die Verteidigung der Angeklagten hat noch Gelegenheit, ihr Schlussplädoyer zu halten, bevor das Gericht sich zur Beratung zurückzieht.
Der Fall zeigt erneut die Bedrohung, die von organisierten Reichsbürgerstrukturen ausgehen kann, die mit rechtsextremen Ideologien und kriminellen Methoden staatliche Institutionen attackieren. Die Thüringer Justizbehörden haben mit diesem Prozess ein deutliches Zeichen gegen solche Bestrebungen gesetzt.



