Berliner Hamas-Prozess vor Abschluss: Waffenlager in Europa im Fokus
Hamas-Prozess in Berlin: Waffenlager in Europa

Berliner Hamas-Prozess vor Abschluss: Waffenlager in Europa im Fokus

Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn steht das Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas vor dem Berliner Kammergericht kurz vor dem Abschluss. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die schwerwiegenden Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands hat bereits Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Ein Urteil des zuständigen Staatsschutzsenats wird für den 25. März erwartet. Zuvor erhalten die Angeklagten noch die Gelegenheit für ein abschließendes letztes Wort.

Vorwürfe der Bundesanwaltschaft: Auslandsoperateure für Waffendepots

Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Männern im Alter von 35 bis 58 Jahren die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Konkret sollen sie als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung und Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark verantwortlich gewesen sein. Laut Ermittlungserkenntnissen hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.

Angeklagte bestreiten Hamas-Mitgliedschaft vehement

Die Angeklagten bestreiten durchweg, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer haben jeweils einen vollständigen Freispruch gefordert. Der Hauptangeklagte hat vor Gericht zwar eingeräumt, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben, betonte jedoch, es habe sich dabei um "privaten Waffenhandel" gehandelt. "Das war ein Fehler", so der 42-Jährige in seinem letzten Wort vor Gericht. Er bestritt jedoch vehement, als Mitglied der Hamas gehandelt zu haben. Sein Anwalt plädierte daraufhin, ihn lediglich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über die bereits verbüßte Untersuchungshaft hinausgeht.

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Bundesanwaltschaft spricht von Pilot-Verfahren

Die Bundesanwaltschaft bezeichnet diesen Prozess als ein Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, erklärte Bundesanwalt Jochen Weingarten zum Prozessauftakt im Februar 2025. Nach seinen Angaben hatte seine Behörde kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis zu einer "konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland" erhalten. Daraufhin seien umgehend verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden, die schließlich zur Festnahme der vier im Libanon gebürtigen Angeklagten im Dezember 2023 führten.

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