Oviedo - Ein Jahr nach der Entdeckung eines sogenannten "Horrorhauses" in der nordspanischen Stadt Oviedo sind die deutschen Eltern zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Provinzgericht sprach den 54-jährigen Mann und die 49-jährige Frau unter anderem der psychischen Gewalt gegen ihre Kinder und der Vernachlässigung in der Familie schuldig. Die Gesamtstrafe beträgt zwei Jahre und zehn Monate. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung wurden sie dagegen freigesprochen.
Fund der Kinder im April 2025
Die Polizei hatte die drei Kinder im April 2025 in einem völlig verwahrlosten Haus am Stadtrand von Oviedo entdeckt. Die Beamten fanden Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen. Der Einsatzleiter Javier Lozano sprach damals von einem "Horrorhaus" und zeigte sich erschüttert. Die Kinder, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, waren stark unterernährt und vernachlässigt. Sie trugen Windeln und Mundnasenmasken und durften nicht einmal in den Garten. Die Zwillinge konnten weder lesen noch schreiben.
Eltern beriefen sich auf Krankheitsangst
Die Eltern hatten die Kinder nach eigenen Angaben isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen. Sie beteuerten während des gesamten Verfahrens ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert. Das Gericht sah jedoch keine Freiheitsberaubung, sondern wertete die Taten als psychische Gewalt und Vernachlässigung.
Zustand der Kinder und weitere Details
Die Kinder waren in zu kleinen Gitterbetten untergebracht und mussten Windeln tragen. Sie hatten seit 2019 keinen Arzt mehr gesehen. Die Eltern behandelten gesundheitliche Probleme selbst und horteten große Mengen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Polizei fand zudem eine schwer kranke Katze im Haus. Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Eine Adoption wird erwogen.
Das Gericht entzog den Eltern das Sorgerecht. Eine Übertragung auf die Großmutter scheiterte, da diese in die USA zurückgekehrt ist. Weitere Angehörige konnten nicht gefunden werden. Die Eltern müssen den Kindern zudem eine finanzielle Entschädigung zahlen.



