Bundespolizei stellt Hunderte gefährliche Gegenstände an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen sicher
Hunderte gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen sichergestellt

Bundespolizei stellt Hunderte gefährliche Gegenstände an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen sicher

Im Rahmen eines viereinhalbwöchigen Einsatzes hat die Bundespolizei an Bahnhöfen in Berlin und Potsdam insgesamt 339 mutmaßlich gefährliche Gegenstände sichergestellt. Die Kontrollen erfolgten zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 aufgrund eines temporären Mitführverbots für gefährliche Gegenstände. Aus Sicht der Bundespolizei verlief der Einsatz erfolgreich und trug zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr bei, wie die Behörde in einer offiziellen Stellungnahme betonte.

Konkrete Funde und Kontrollumfang

Bei den intensiven Überprüfungen wurden unter anderem 145 verschiedene Messer, 80 Reizstoffe, 22 Hiebwaffen, 45 mögliche Schlag- und Stichgegenstände sowie 30-mal Pyrotechnik beschlagnahmt. Zudem fanden die Beamten 17 Schusswaffen, Schreckschusswaffen oder Anscheinswaffen. Die Polizisten kontrollierten durchschnittlich 170 Personen pro Tag zusätzlich auf gefährliche Gegenstände wie Tierabwehrsprays, Scheren oder Schlaggegenstände. Diese Maßnahmen wirkten laut Bundespolizei deeskalierend und gingen der zunehmenden Gewalt an Bahnhöfen aktiv entgegen.

Weitere Straftaten und Fahndungserfolge

In 166 Fällen verstießen Fahrgäste gegen das Waffengesetz oder die Waffen- und Messerverbotszone im Berliner Öffentlichen Personennahverkehr. Während der Kontrollen kamen die Polizistinnen und Polizisten außerdem 501 weiteren Straftaten auf die Spur. Davon waren 129 Gewalttaten, 96 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und 78 Betäubungsmitteldelikte. Ergänzend fanden die Beamten 620 Personen, nach denen gefahndet wurde, und führten 48 offene Haftbefehle durch.

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Details zum Mitführverbot und betroffene Bahnhöfe

Das Mitführverbot galt vom 31. Dezember 2025 bis zum 02. Februar 2026 jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des darauffolgenden Tages. Es betraf den Potsdamer Hauptbahnhof und 15 Berliner Bahnhöfe: Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Hauptbahnhof. U-Bahnhöfe waren von der Regelung ausgeschlossen. Gefährliche Gegenstände wurden laut Allgemeinverordnung definiert als solche, die jederzeit als Waffe eingesetzt werden könnten, beispielsweise wenn sie in einer Jackentasche verstaut sind.

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