Kita-Chef wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht: Kinder besuchten ihn privat
Kita-Chef wegen Missbrauchs vor Gericht: Kinder besuchten ihn

Kita-Chef wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht: Kinder besuchten ihn privat

Der Prozess gegen den ehemaligen Kita-Chef Alexander V. (35) hat am Mittwoch vor dem Landgericht Gießen in Hessen begonnen. Der angeklagte Pädagoge muss sich wegen des schwerwiegenden Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Die Eltern der betroffenen Kinder hatten dem Erzieher ihr vollstes Vertrauen geschenkt, ohne zu ahnen, was sich in seiner Freizeit abgespielt haben soll.

Jahrelange Übergriffe bei Übernachtungsbesuchen

Laut der detaillierten Anklage der Staatsanwaltschaft soll Alexander V. seine Taten über einen langen Zeitraum von September 2016 bis April 2022 begangen haben. Insgesamt werden ihm neun Fälle von sexueller Gewalt an einem Mädchen und zwei Jungen zur Last gelegt. Die Übergriffe fanden nicht in der Kindertagesstätte statt, sondern ausschließlich in den privaten Wohnungen des Angeklagten während sogenannter Übernachtungsbesuche.

Die Vorwürfe im Einzelnen: Zwischen 2016 und 2018 soll sich der 35-Jährige an einem Jungen im Alter von zehn beziehungsweise zwölf Jahren vergangen haben. An einem Wochenende im Jahr 2021 wird ihm vorgeworfen, ein achtjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Zudem soll der Erzieher in den Jahren 2020 und 2022 einen weiteren Jungen mehrfach sexuell misshandelt haben.

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Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach der offiziellen Verlesung der Anklageschrift am ersten Prozesstag äußerte sich Alexander V. persönlich zu den schweren Vorwürfen. Diese Vernehmung fand unter strengem Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Privatsphäre der betroffenen Kinder und ihrer Familien bestmöglich zu schützen.

Die Staatsanwaltschaft betonte in einer ersten Stellungnahme, dass es keine belastbaren Hinweise darauf gebe, dass der Angeklagte seine Missbrauchstaten während der offiziellen Berufsausübung als Kita-Leiter begangen habe. Alle beschuldigten Handlungen sollen ausschließlich im privaten Rahmen erfolgt sein.

Weitere Ermittlungen laufen

Parallel zum laufenden Hauptverfahren werden derzeit noch Ermittlungen zu zwei weiteren potenziellen Opfern geführt. Diese Untersuchungen könnten möglicherweise zu ergänzenden Anklagepunkten führen, falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

Der Prozess gegen Alexander V. wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Das Landgericht Gießen muss nun die schwierige Aufgabe bewältigen, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen sorgfältig zu prüfen und eine gerechte Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Die betroffenen Familien und die gesamte örtliche Gemeinschaft verfolgen die Entwicklung des Verfahrens mit großer Betroffenheit und Sorge.

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