Kleiner Waffenschein: Zahl der Inhaber in Deutschland erreicht neuen Höchststand
Kleiner Waffenschein: Zahl der Inhaber auf Höchststand

Kleiner Waffenschein: Zahl der Inhaber in Deutschland erreicht neuen Höchststand

Die Zahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Nationalen Waffenregister insgesamt 906.141 Kleine Waffenscheine gespeichert, wie das Bundesverwaltungsamt der „Rheinischen Post“ mitteilte. Dies stellt einen historischen Höchstwert dar und markiert einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu früheren Jahren.

Kontinuierlicher Anstieg über fünf Jahre

Die Entwicklung zeigt eine klare Aufwärtstendenz: Ende 2021 lag die Zahl der registrierten Kleinen Waffenscheine noch bei 740.038. Dies bedeutet einen Anstieg um mehr als 22 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Die Zahlen der vergangenen Jahre verdeutlichen diesen Trend:

  • Ende 2022: 781.186 Waffenscheine
  • Ende 2023: 833.870 Waffenscheine
  • Ende 2024: 871.838 Waffenscheine

Der Kleine Waffenschein berechtigt Inhaber dazu, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen. Allerdings gelten dabei strenge Auflagen: Die Waffe darf nur verdeckt mitgeführt werden, ein sichtbares Tragen ist nicht gestattet. Zudem ist das Tragen bei öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich verboten.

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Voraussetzungen und Einschränkungen

Um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mindestalter von 18 Jahren
  2. Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit
  3. Keine Vorstrafen

Laut Bundesverwaltungsamt ist die Benutzung der Waffen außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück untersagt. Sie dürfen ausschließlich in Situationen von Notwehr oder Notstand eingesetzt werden.

Gründe für die steigende Nachfrage

Über die Ursachen für den kontinuierlichen Anstieg wird in Fachkreisen diskutiert. Innenministerien der Länder vermuten, dass die höhere Nachfrage nach solchen Waffen auf ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis der Bürger hindeutet. Die Gewerkschaft der Polizei interpretiert die Zunahme als Indiz für die zunehmende Angst in der Bevölkerung, dass der Staat ihren Schutz nicht mehr ausreichend gewährleisten könne.

Kritik und Warnungen von Sicherheitsbehörden

Sicherheitsbehörden und die Gewerkschaft der Polizei betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, dass es sich bei Schreckschusswaffen nur um eine scheinbare Sicherheit handelt. Solche Anscheinswaffen bergen erhebliche Gefahren:

  • Äußerliche Baugleichheit mit scharfen Schusswaffen erschwert die Arbeit der Polizei enorm
  • Waffen zur Selbstverteidigung können oft gegen denjenigen eingesetzt werden, der sich schützen möchte
  • In Konfliktsituationen können sie zu einer gefährlichen Gewalteskalation führen
  • Bei unsachgemäßem Gebrauch oder aus nächster Nähe können Verletzungen verursacht werden

Aus polizeilicher Sicht stellen Schreckschusswaffen somit eine besondere Herausforderung dar, da ihre äußere Erscheinung täuschend echt wirken kann und in kritischen Situationen zu gefährlichen Verwechslungen führen kann.

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