Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft verkündet Strafmaß am Mittwoch
Klette-Prozess: Strafmaßverkündung am Mittwoch erwartet

Weitere Plädoyers im Klette-Prozess erwartet

Welche Strafe droht der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette nach den spektakulären Überfällen – und wie reagieren die Nebenkläger? Der Prozess geht in die entscheidende Phase.

Die Staatsanwaltschaft wird am Mittwoch (9 Uhr) vor dem Landgericht Verden verkünden, welche Strafe sie für die 67-Jährige für angemessen hält. Sie wirft ihr unter anderem versuchten Mord, schweren Raub und Verstöße gegen Waffengesetze vor.

Plädoyers haben begonnen

Nach mehr als einem Jahr Verhandlung begannen am Dienstag die Plädoyers. „Das sind Delikte mit ganz erheblicher krimineller Energie“, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt zu Beginn ihres Schlussvortrags. Sie schilderte detailliert die einzelnen Überfälle und begründete, warum sie keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten habe. Am Mittwoch wird sie weitere 20 Seiten mit dem Strafmaß vortragen, dann sollen die Plädoyers von zwei Nebenklägern folgen.

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Die Anklage

Laut Anklage soll Klette mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren. Ermittler nahmen Klette im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung fest, von Garweg und Staub fehlt weiter jede Spur.

Noch ist unklar, welche Strafe Daniela Klette droht. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

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