Klette-Prozess in Verden vor dem Abschluss: Frist für Beweise endet nächste Woche
Klette-Prozess vor Abschluss: Beweisfrist endet

Klette-Prozess in Verden nähert sich dem Ende: Beweisfrist endet in Kürze

Der langwierige Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen schwerer Raubüberfälle steht unmittelbar vor seinem Abschluss. Das Landgericht Verden hat eine entscheidende Frist gesetzt, die bereits in der kommenden Woche ausläuft und den Weg für die abschließenden Plädoyers ebnet.

Zeitplan für die letzten Verfahrensschritte

Die Strafkammer des Landgerichts Verden hat eine neue Frist zur Einreichung von Beweisanträgen bis zum 28. April 2026 festgelegt. Sollten bis zu diesem Stichtag keine weiteren Anträge gestellt werden, wird die Staatsanwaltschaft voraussichtlich an diesem Tag ihr Schlussplädoyer halten. Nach der aktuellen Planung des niedersächsischen Gerichts könnte am Folgetag die Nebenklage zu Wort kommen, während die Verteidigung ihre Anträge für den 12. und 13. Mai 2026 vorgesehen hat.

Zwei ursprünglich für Anfang Mai geplante Verhandlungstermine sollen laut Gerichtsangaben ausfallen. Ein endgültiges Urteil in diesem bedeutenden Verfahren ist frühestens Ende Mai 2026 zu erwarten, was den Abschluss eines der aufsehenerregendsten Terrorismusprozesse der jüngeren deutschen Geschichte markieren würde.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Schwere Vorwürfe: Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte

Die Staatsanwaltschaft wirft Daniela Klette vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub eine Serie schwerer Raubüberfälle verübt zu haben. Die mutmaßlichen Taten umfassen Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Den Ermittlungen zufolge sollen die Beschuldigten zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Es gilt dabei die grundlegende Unschuldsvermutung, bis eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist.

Weitere Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft

Parallel zu dem laufenden Verfahren in Verden hat die Bundesanwaltschaft Ende März eine weitere, noch schwerwiegendere Anklage gegen Daniela Klette erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe wirft der 67-Jährigen in dieser separaten Anklageschrift folgende Delikte vor:

  • Zweifachen versuchten Mord
  • Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen
  • Erpresserischen Menschenraub
  • Besonders schweren Raub in Mittäterschaft

Über die Zulassung dieser Anklage und den möglichen Termin für einen weiteren Prozess muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden. Diese Entwicklung zeigt, dass die juristische Aufarbeitung der RAF-Vergangenheit auch Jahrzehnte nach den eigentlichen Taten noch nicht abgeschlossen ist.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration