Datenschutzverstoß in der Hansestadt: Lübecks Alles-Blitzer erweist sich als rechtswidrig
Im Dezember des vergangenen Jahres installierte die Hansestadt Lübeck einen sogenannten Alles-Blitzer an der Zufahrt zur Altstadtinsel, direkt vor den Weihnachtsmärkten. Die Radarfalle, die bereits bei einer Geschwindigkeit von nur 1 km/h auslöste, sollte angeblich für mehr Sicherheit sorgen und ein temporäres Durchfahrtsverbot vor dem historischen Burgtor überwachen. Doch nun hat die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, die umstrittene Anlage einer gründlichen Prüfung unterzogen – mit einem eindeutigen Ergebnis.
Keine Rechtsgrundlage für die umfangreiche Datenerfassung
„Unsere datenschutzrechtliche Prüfung der Datenverarbeitung durch den Blitzer an der Zufahrt zur Altstadtinsel haben wir abgeschlossen: Es gab für die Datenverarbeitung durch den Blitzer keine tragfähige Rechtsgrundlage“, erklärte Marit Hansen gegenüber Medienvertretern. Das bedeutet im Klartext: Die Stadt Lübeck hätte den Blitzer in dieser Form nicht einsetzen dürfen. Besonders problematisch ist dabei, dass laut der Datenschützerin „eine Vielzahl unbeteiligter Personen“ erfasst wurde, darunter Fußgänger und Radfahrer, die eigentlich nicht Ziel der Überwachung sein sollten.
Verwarnung statt Bußgeld für die öffentliche Stelle
Staatliche Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht willkürlich oder ins Blaue hinein erfolgen, betonte Hansen. Als Konsequenz aus dem festgestellten Verstoß wurde eine offizielle Verwarnung ausgesprochen, verbunden mit einer Warnung für künftige ähnliche Fälle. Ein finanzielles Bußgeld gegen die Hansestadt Lübeck sei jedoch gesetzlich ausgeschlossen, da es sich um eine öffentliche Stelle handelt. Dieser Sonderstatus für die öffentliche Verwaltung stößt bei Datenschützern auf Kritik und wird als befremdlich empfunden.
Bürgermeister äußert sich nicht – Stadt will Geld behalten
Lübecks Bürgermeister zeigte sich auch 24 Stunden nach einer Medienanfrage nicht in der Lage, Fragen zum gescheiterten Einsatz des Alles-Blitzers zu beantworten. Er verwies auf ein „erhebliches Arbeitsaufkommen“ und zusätzlichen Abstimmungsbedarf, der durch die mediale Berichterstattung entstanden sei. In der Zwischenzeit will die Stadt jedoch nicht alle ausgestellten Knöllchen zurücknehmen. Von insgesamt 1210 Verwarngeldverfahren seien bereits 693 durch Zahlung rechtskräftig abgeschlossen. Die Stadt plant, die bereits eingezahlten 34.650 Euro zu behalten, obwohl die Datenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage für die gesamte Maßnahme in Frage stellt.
Datenschützerin empfiehlt bauliche Lösungen
Marit Hansen hat einen pragmatischen Vorschlag für die Stadtverwaltung: Wenn es tatsächlich nur darum gehen sollte, eine unerwünschte Einfahrt zu verhindern, könnten bauliche Lösungen wie Poller oder Schranken wesentlich sinnvoller und datenschutzkonformer sein. Der Alles-Blitzer, der während der Weihnachtsmarktzeit am Burgtor positioniert war und angeblich der Sicherheit dienen sollte, hat somit nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken aufgeworfen, sondern auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Überwachungsmaßnahmen.



