Lebenslange Haft gefordert: Kollegin in Mellrichstadt erstochen - Angeklagter schildert Tat nüchtern
Lebenslange Haft für tödlichen Angriff auf Kollegin gefordert

Lebenslange Haft für tödlichen Angriff auf Arbeitskollegin gefordert

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt die lebenslange Freiheitsstrafe für den 22-jährigen Angeklagten aus Thüringen beantragt. Oberstaatsanwalt Markus Küstner forderte vor dem Landgericht Schweinfurt zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer diesem Antrag folgen, wäre eine vorzeitige Entlassung des mutmaßlichen Täters nach der regulären Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Angeklagter schildert Tat mit erschreckender Nüchternheit

Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte zu Prozessbeginn gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. In seinem letzten Wort vor Gericht entschuldigte er sich bei allen Geschädigten und Betroffenen: „Ich wünschte, ich hätte die Tat nicht begangen.“ Zuvor hatte er jedoch mit beunruhigender Sachlichkeit erklärt: „Ich habe die Frau gehasst. Wir haben uns nicht gut verstanden.“ Er gab an, sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung kannte, schlecht behandelt gefühlt zu haben und Zorn sowie Wut verspürt zu haben.

Staatsanwaltschaft wirft Mord aus Mordlust vor

Die Anklagebehörde wirft dem 22-Jährigen Mord aus Mordlust, Heimtücke und mit Ermöglichungsabsicht vor. Oberstaatsanwalt Küstner betonte in seinem Plädoyer: „Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten.“ Neben dem vollendeten Mord plädierte die Staatsanwaltschaft auch auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei dem Angriff am 1. Juli des vergangenen Jahres wurden zwei weitere Personen verletzt, die der 59-jährigen Kollegin beim Stromversorger Überlandwerk Rhön zu Hilfe eilen wollten.

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Psychiater bestätigt volle Schuldfähigkeit

Ein psychiatrischer Sachverständiger hat den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt gewesen. Diese Beurteilung bleibe auch angesichts der bekannten Drogen- und Opiatabhängigkeit des 22-Jährigen bestehen, so der Psychiater in seiner Aussage vor Gericht.

Bizarre Vorbereitungen und Recherchen

Die Ermittlungen ergaben nach Angaben der Anklage beunruhigende Details zur Vorbereitung der Tat. Der Angeklagte soll sich intensiv mit bekannten Serienmördern beschäftigt haben. Zudem habe er einen Chatbot – ein Computerprogramm zur Bearbeitung von Anfragen – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt. Unter anderem stellte er die Frage, wie man eine Leiche entsorgen könne. Oberstaatsanwalt Küstner sieht in diesen Vorbereitungen ein klares Indiz für die Mordlust: „Ich habe einen Menschen, der sich zwei Wochen vor der Tat bewusst ein Opfer aussucht, um es zu ermorden, sich deshalb ein Messer kauft und sich mit einem Chatbot austauscht.“

Rechtliche Einordnung und Verfahrensstand

Die Nebenklagevertreter schlossen sich in weiten Teilen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Die Pflichtverteidigerin plädierte ebenfalls auf Mord sowie gefährliche Körperverletzung und verwies auf die gesetzlich vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe, ohne dies konkret auszusprechen. Das Urteil in diesem tragischen Fall soll an diesem Dienstag verkündet werden. Die Gewalttat hat nicht nur die betroffenen Familien erschüttert, sondern auch die Kollegenschaft beim Überlandwerk Rhön und die Gemeinschaft in der Kleinstadt im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet nachhaltig beeinträchtigt.

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