Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Revision eines 31-jährigen Mannes verworfen, der einen Zweijährigen durch extrem heißes Baden getötet hatte. Damit ist die Strafe von elf Jahren Haft rechtskräftig. Das Landgericht Itzehoe hatte den Mann im Herbst 2025 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.
Hintergründe der Tat
Die Tat ereignete sich im Juli 2024 in Wedel im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein). Der Mann war zu dieser Zeit der Freund der Mutter des kleinen Jungen. Während die Mutter arbeitete, war der Mann allein mit dem Kind zu Hause. Nach den Feststellungen des Gerichts ließ der Mann mindestens 50 Grad heißes Wasser in die Badewanne einlaufen, ohne die Temperatur zu überprüfen. Er setzte den Jungen gegen dessen Willen in die Wanne und hielt ihn fest, obwohl das Kind vor Schmerzen laut schrie. Erst als die Haut des Kindes großflächig rot wurde, holte er es heraus und informierte die Mutter etwa eine Stunde später.
Folgen für das Kind
Das Kind erlitt auf 56 Prozent der Körperoberfläche Verbrühungen zweiten und dritten Grades. Trotz einer sechswöchigen Behandlung auf der Intensivstation starb es im Krankenhaus. Der Täter floh zunächst, wurde aber im August 2024 in Hamburg gefasst.
Gerichtlicher Prozess
Im Prozess war der Mann zunächst wegen Mordes angeklagt, machte zunächst keine Angaben und legte am Ende ein Teilgeständnis ab. Die Richter sahen jedoch keinen Tötungsvorsatz und verurteilten ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der BGH bestätigte das Urteil nun. Zudem muss der Verurteilte der Mutter 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mann wusste, dass aus der Wasserleitung sehr heißes Wasser kam, unterließ aber die Kontrolle.



