Prozess in Neubrandenburg: Mann wegen Vergewaltigung in der Ehe verurteilt – Traditionelles Weltbild kollidiert mit deutschem Recht
Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt, weil er seine Ehefrau zweimal vergewaltigt und körperlich verletzt hat. Der Fall, der sich zwischen Dezember 2022 und Juli 2023 ereignete, sorgte für erhebliches Aufsehen, da der 35-jährige Angeklagte, der aus der Ukraine stammt, den Sex mit der 31-jährigen Frau bis zuletzt als sein gewohntes Recht betrachtete. „Vergewaltigung in der Ehe, das geht gar nicht“, erklärte der anscheinend unbeeindruckte Mann zu Beginn des Prozesses nach der Anklageverlesung freiheraus. Richterin Scharner und die Schöffen verhängten die Strafe, da sich der Angeklagte „bis zuletzt komplett uneinsichtig“ zeigte.
Hintergrund: Traditionelle Werte und Flucht aus der Ukraine
Das Paar mit zwei Kindern war 2022 aus dem Gebiet um Cherson in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Beide Familien gehören zur Religionsrichtung der Jesiden, in der der Mann sich die Frau möglichst jung aussucht, die bis zur Hochzeit keinen Geschlechtsverkehr gehabt haben darf. „In dieser Gesellschaft wird die Frau als Eigentum des Mannes betrachtet, sie muss machen, was er bestimmt“, schilderte die Noch-Ehefrau als Zeugin ihre damalige Situation. Der „Stamm“ ihres Mannes sei aus Armenien in die Ukraine nach Cherson gekommen. Die schwarzhaarige Nebenklägerin berichtete, dass sie ihn zunächst nicht heiraten wollte, aber von ihren Eltern überredet wurde. Nach einiger Zeit, in der sie bei den Schwiegereltern lebte, sei der Mann auch fremdgegangen, was er als „normal“ betrachtete – etwas, das sie nicht akzeptieren wollte.
Eskalation der Gewalt nach der Ankunft in Mecklenburg-Vorpommern
Nach der Flucht vor dem Krieg erhielt die Familie eine Wohnung in Demmin, Mecklenburg-Vorpommern. Dort kam es häufig zu Streitigkeiten, entweder um Geld oder den Lebenswandel des Mannes, der keiner geregelten Beschäftigung nachging und begann, Alkohol zu trinken. Als er eines Tages nicht die gewünschten Kartoffeln, sondern nur Bier mitbrachte, eskalierte der Streit. „Er hat mich mehrfach mit der Faust geschlagen, eine Gesichtshälfte war geschwollen und blau“, beschrieb die Zeugin die Folgen. Der Angeklagte zog daraufhin im November 2022 zu einem Bekannten nach Berlin, wie er es bei Streitigkeiten oft tat. Einen Monat später ließ die Frau ihn „wegen der Kinder“ wieder in die Wohnung, betonte aber, dass er nur als Vater der Kinder, nicht mehr als Ehefrau willkommen sei.
Vergewaltigungen und der Weg zur Anzeige
Der Mann ignorierte diese Grenzen jedoch ab dem 20. Dezember 2022. Die Frau schilderte unter Tränen, wie er sich immer zu ihr auf die Couch im Wohnzimmer legte und sie zum Sex zwang. Dies soll sich bis Juni 2023 etwa 20 Mal wiederholt haben, weshalb die Anklage ursprünglich auf 20-fache Vergewaltigung lautete. 2023 ging die Frau schließlich ins Frauenhaus, und die Kinder wurden von ihren Eltern abgeholt, die inzwischen auch in Deutschland waren. Die 31-Jährige wollte eigentlich keine Anzeige erstatten, um die Angelegenheit innerhalb der Familie zu regeln. Doch der Noch-Ehemann erstattete Strafanzeige gegen sie, weil sie angeblich die Kinder geschlagen haben soll. „Er hat gesagt, in Deutschland sind Kinderrechte ganz wichtig, deshalb wollte er mir so schaden“, erklärte die Frau. Nachdem die Behörden die Vorwürfe prüften und der Mann die Anzeige zurückzog, erstattete die Frau ihrerseits Strafanzeige, was die Ermittlungen ins Rollen brachte.
Prozessverlauf und Urteil
Im Prozess tauchte die Frage auf, ob deutsches Recht die jahrhundertealten patriarchalischen Traditionen solcher Glaubensrichtungen aufarbeiten kann und sollte. Die Verteidigerin Katja Huysmann-Kühne beantragte „Freisprüche bei allen Vorwürfen“, da die Ehefrau den Sex geduldet habe und die Körperverletzung nicht bewiesen werden könne. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders: Aufgrund seines „sehr traditionellen Weltbildes“ habe der Angeklagte alle Argumente der Frau ignoriert. Die Frau habe „sehr glaubhaft dargelegt“, wie es zu den Vergewaltigungen kam, und dass sie sich gegen den deutlich kräftigeren Mann nicht wehren konnte. Problematisch sei jedoch, alle 20 Taten genau zu konkretisieren. Am Ende blieben nur die erste und die letzte Vergewaltigung beweisbar, weshalb der Mann für diese verurteilt wurde. Die Staatsanwältin forderte drei Jahre und acht Monate Haft, das Gericht verhängte drei Jahre und vier Monate. Nebenklageanwalt Sebastian Fitzer betonte, dass dem Angeklagten nicht klar gewesen sei, dass es in Deutschland auch eine Vergewaltigung in der Ehe geben kann. Der Verurteilte zeigt weiterhin kein Verständnis für das Urteil und hat bereits drei Scheidungstermine verpasst, sodass die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.



