Möbeltransporter-Fahrer vor Gericht: Wir haben Unfall in Templin nicht bemerkt
Ein Möbeltransporter hat auf einem Parkplatz in Templin beim Rückwärtsfahren einen Pkw beschädigt und dabei einen Schaden von mehr als 4000 Euro verursacht. Der Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Eine aufmerksame Zeugin beobachtete den Vorfall und informierte umgehend die Halterin des beschädigten Fahrzeugs, die daraufhin die Polizei verständigte.
Strafbefehl und Einspruch führen zu Gerichtsverhandlung
Die Ermittlungen der Polizei führten zu einem Strafbefehl in Höhe von 1250 Euro wegen des Verdachts auf Unfallflucht. Der betroffene Fahrer legte jedoch Einspruch gegen diesen Bescheid ein und musste sich deshalb vor dem Strafrichter verantworten. In der Verhandlung betonte der 55-jährige Angeklagte nachdrücklich: „Wir haben Möbel ausgeladen und sind dann wieder losgefahren. Von einem Unfall haben wir absolut nichts mitbekommen.“
Er erklärte weiter, dass er und sein Mitfahrer erst in ihrer Firma mit dem Vorfall konfrontiert worden seien. „Die Geschädigte haben wir dann bei der Polizei getroffen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, wir haben wirklich nichts bemerkt“, fügte der Fahrer hinzu. Sein Mitfahrer unterstützte diese Aussage und betonte, dass sie am Transporter keinerlei Beschädigungen wie Kratzer oder Dellen feststellen konnten.
Zeugin schildert detaillierten Unfallhergang
Eine junge Frau, die den Unfall als Zeugin beobachtet hatte, gab vor Gericht eine gegensätzliche Schilderung ab. Sie saß mit einer Freundin im Auto und sah deutlich, wie der Möbeltransporter rückwärts gegen den geparkten Pkw fuhr. Die Zeugin beschrieb, dass sie anschließend eine deutliche Delle an der Fahrerseite des beschädigten Fahrzeugs erkennen konnte. Der Transporter sei nach dem Aufprall langsam weitergefahren, ohne anzuhalten.
Die Halterin des Pkw bestätigte den entstandenen Schaden und teilte dem Gericht mit, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten in Höhe von 4115 Euro übernommen habe. Während der Verhandlung wurden Fotos präsentiert, die die Beschädigungen am Fahrzeug dokumentierten.
Staatsanwaltschaft zweifelt an Vorsatz – Verfahren wird eingestellt
Die Staatsanwältin äußerte in ihrer Bewertung Zweifel daran, dass der Fahrer den Unfall absichtlich ignoriert habe. Sie vertrat die Auffassung, dass es durchaus möglich sei, dass der Aufprall im laufenden Betrieb nicht bemerkt wurde. Daher schlug sie eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor, was der Angeklagte akzeptierte.
Die Richterin stimmte diesem Vorschlag zu und setzte das Verfahren vorläufig aus. Sobald der Angeklagte 400 Euro an den Verein der Landesverkehrswacht Brandenburg gezahlt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Durch diese Regelung bleibt dem Fahrer ein Eintrag ins Strafregister erspart, während dennoch eine gewisse Sanktion erfolgt.



