Bundesregierung plant mehr Prozessbegleitung für Gewaltopfer in Strafverfahren
Mehr Prozessbegleitung für Gewaltopfer in Strafverfahren

Bundesregierung will Unterstützung für Gewaltopfer in Strafprozessen ausbauen

Die Bundesregierung plant eine deutliche Ausweitung der professionellen Begleitung für Opfer schwerer Straftaten während Gerichtsverfahren. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Betroffene künftig leichteren Zugang zu kostenfreier psychosozialer Prozessbegleitung erhalten sollen. Das Kabinett will an diesem Mittwoch über den Entwurf beraten.

Mehr Unterstützung für besonders vulnerable Gruppen

Der Entwurf enthält besondere Regelungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen. Minderjährige und Menschen mit kognitiven Einschränkungen sollen die psychosoziale Prozessbegleitung künftig von Amts wegen erhalten, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Diese automatische Zuweisung soll sicherstellen, dass besonders vulnerable Opfer nicht durch bürokratische Hürden von notwendiger Unterstützung abgehalten werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend. Gerade die Konfrontation mit dem Täter kann für sie extrem schmerzhaft sein. Deshalb ist eine professionelle Unterstützung wichtig.“

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Ausweitung auf häusliche Gewalt und aktuelle Zahlen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch Betroffene häuslicher Gewalt einen Anspruch auf diese spezielle Betreuung erhalten sollen. Bisher gibt es pro Jahr etwa 1.600 Beiordnungen einer psychosozialen Prozessbegleitung, für die die Betroffenen nicht bezahlen müssen. Diese Zahl könnte durch die geplanten Änderungen deutlich steigen.

Die psychosoziale Begleitung unterscheidet sich von rechtlicher Beratung. Geschulte Fachkräfte unterstützen Betroffene durch:

  • Informationsvermittlung über Verfahrensabläufe
  • Emotionale Unterstützung während des Prozesses
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf Gerichtstermine
  • Begleitung zu Verhandlungstagen

Teil einer umfassenden Gewaltschutzstrategie

Justizministerin Hubig betont, dass der Gesetzentwurf zur Prozessbegleitung Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt sein müsse. „Wir haben ein Gewaltproblem in Deutschland und vor allem Frauen sind die Betroffenen“, erklärt die SPD-Politikerin. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Opfer schwerer Straftaten das Justizsystem nicht als zusätzliche Belastung erleben, sondern angemessen unterstützt werden.

Die Ausweitung der Prozessbegleitung soll insbesondere in gravierenden Fällen greifen und Betroffenen helfen, die oft traumatischen Erfahrungen einer Gerichtsverhandlung besser zu bewältigen. Fachleute erwarten, dass durch die verbesserte Unterstützung auch die Bereitschaft von Opfern steigen könnte, Straftaten anzuzeigen und als Zeugen auszusagen.

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