Schlagerstar vor Gericht: Melanie Müller will Urteil nach Hitlergruß-Vorwurf akzeptieren
Die Schlagersängerin Melanie Müller hat nach eigenen Angaben beschlossen, das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes anzunehmen und auf weitere juristische Schritte zu verzichten. Die 37-Jährige teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach sehr reiflicher Überlegung entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen. Damit könnte das Urteil des Landgerichts Leipzig nun rechtskräftig werden.
Urteil und Strafe in zweiter Instanz
Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro, was insgesamt 3.500 Euro entspricht. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verhängt, also 80.000 Euro.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. Diese Ankündigung wird nun nicht umgesetzt, wie Müller selbst mitteilte.
Begründung: Druck auf die Familie
In ihrem Statement begründete Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der in den vergangenen Monaten auf ihre Familie und insbesondere auf ihre Kinder ausgeübt wurde. Sie betonte jedoch, dass diese Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Die Sängerin bleibt bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziert sich ausdrücklich von jeglicher extremistischer Ideologie.
Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Vorsitzende Richterin Karen Aust erklärte, die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken.
Müllers Verteidigung und Vorwürfe
Melanie Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger Adrian Stahl zurückgewiesen. Dieser argumentierte, bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“.
Überdies betonte der Rechtsanwalt, seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch. Die geringere Strafe in zweiter Instanz ergab sich, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich niedriger eingestuft hatte als das Amtsgericht in der ersten Instanz.
Mit der Entscheidung, auf Revision zu verzichten, schließt Melanie Müller nun das juristische Kapitel dieses Falls, auch wenn sie weiterhin ihre Unschuld betont und die Vorwürfe zurückweist.



