Melanie Müller verzichtet auf Revision: Hitlergruß-Urteil wird rechtskräftig
Melanie Müller nimmt Hitlergruß-Urteil wegen ihrer Kinder an

Schlagersängerin verzichtet auf weiteren Rechtsstreit

Die Schlagersängerin Melanie Müller hat nach eigenen Angaben entschieden, auf eine Revision gegen ihr Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes zu verzichten. Die 37-Jährige erklärte in einem ausführlichen Instagram-Statement, dass sie sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ gegen weitere juristische Schritte entschieden habe. Damit könnte das Urteil des Landgerichts Leipzig nun rechtskräftig werden: 70 Tagessätze à 50 Euro, was einer Gesamtsumme von 3500 Euro entspricht.

Druck auf die Familie als entscheidender Faktor

In ihrer öffentlichen Stellungnahme nannte die Entertainerin einen zentralen Grund für ihren Verzicht auf den weiteren Rechtsweg: der immense Druck, der „in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde“. Gleichzeitig betonte die Sängerin nachdrücklich, dass ihre Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziere sich ausdrücklich von jeglicher extremistischer Ideologie.

Der ursprüngliche Vorfall datiert auf September 2022 zurück und ereignete sich während eines Konzerts. Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass die Schlagersängerin mehrmals den Hitlergruß zeigte. Karen Aust, die Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig, erläuterte in der Urteilsbegründung, dass sich die Angeklagte zum Ende ihres Auftritts habe hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken.

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Strafmaß deutlich reduziert

Interessant ist der Vergleich zum ersten Urteil: Das Amtsgericht Leipzig hatte in erster Instanz noch wesentlich härter geurteilt und eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verhängt, was einer Gesamtsumme von 80.000 Euro entsprochen hätte. Die deutliche Milderung in zweiter Instanz erklärt sich aus zwei Faktoren: Die Kammer bewertete Melanie Müllers aktuelle Einkünfte deutlich niedriger und reduzierte zudem die Anzahl der verhängten Tagessätze erheblich.

Die frühere RTL-Dschungelkönigin hatte die gegen sie erhobenen Vorwürfe in beiden Verfahren stets bestritten. Ihr Verteidiger Adrian Stahl argumentierte während des Prozesses, die umstrittene Handbewegung sei lediglich eine anheizende Geste für das Publikum gewesen. Seine Mandantin mache diese charakteristische Armbewegung schon bei zahlreichen Konzerten – typischerweise begleitet vom Schlachtruf „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Sie verfüge über keine rechte Gesinnung und sei grundsätzlich unpolitisch eingestellt.

Verfahrenshintergrund und Medienberichterstattung

Mitte Januar 2026 hatte das Landgericht Leipzig die Schlagersängerin schließlich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Zuvor hatte bereits die „Leipziger Volkszeitung“ über die gerichtliche Entscheidung berichtet. Ursprünglich war geplant, dass die Verteidigung in Revision gehen würde – dieses Verfahren wäre dann vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt worden. Die Verteidigung hatte in beiden Instanzen auf einen vollständigen Freispruch für ihre Mandantin plädiert.

Die nun getroffene Entscheidung der Sängerin, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten, beendet den mehrjährigen Rechtsstreit und lässt das Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit rechtskräftig werden. Die öffentliche Debatte um den Fall dürfte jedoch auch nach Abschluss des Verfahrens weiter andauern, insbesondere im Hinblick auf die Grenzen zwischen künstlerischem Ausdruck und strafbaren Handlungen.

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