Messerangriff aus Mordlust: 19-Jähriger kommt in Psychiatrie nach Attacke auf Zufallsopfer
Messerangriff aus Mordlust: 19-Jähriger in Psychiatrie

Messerangriff aus Mordlust: 19-Jähriger kommt in Psychiatrie

Aus purer Lust am Töten soll ein 19-Jähriger zwei Frauen in Berlin-Friedrichsfelde attackiert haben. Das Landgericht Berlin hat nun seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richterin betonte, dass der Angeklagte ohne Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Schwere Verletzungen bei Zufallsopfern

Am 1. Juni 2025 gegen 2.30 Uhr griff der damals 18-Jährige unvermittelt eine 20-jährige Passantin an. Die Abiturientin erlitt etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen. Als ihre 52-jährige Mutter zu Hilfe eilte, wurde auch sie in Tötungsabsicht schwer verletzt. Beide Frauen mussten stationär behandelt werden, die Tochter in einer mehrstündigen Notoperation. Sie sind bis heute in medizinischer Betreuung.

Entwicklung von Tötungsfantasien

Das Gericht sah den Vorwurf des zweifachen versuchten Mordes als erwiesen an. Laut Urteil entwickelte der Angeklagte im Laufe des Jahres 2025 eine verstörende Faszination, wahllos Menschen zu verletzen und zu töten. Unter dem Einfluss von Horrorfilmen driftete er in eine Parallelwelt ab. Die Opfer waren für ihn Zufallsopfer, ihre Identität spielte keine Rolle.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Psychische Störungen und verminderte Steuerungsfähigkeit

Der 19-Jährige, der zuletzt in einer Unterkunft für Obdachlose lebte, handelte aufgrund verschiedener psychischer Störungen in einem Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit. Zwei Polizeibeamte, die nicht im Dienst waren, wurden durch Hilferufe aufmerksam und eilten zur Hilfe. Der Angreifer floh, wurde aber nach einer Öffentlichkeitsfahndung zwei Tage später gefasst.

Gerichtsverfahren und Urteil

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Verteidigung sprach sich für eine Unterbringung ohne weitere Haftstrafe aus. Das Landgericht ordnete schließlich die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration