Messerangriff aus Mordlust: 19-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen
Ein 19-jähriger Mann hat aus reiner Lust am Töten zwei Frauen in Berlin schwer verletzt. Das Landgericht Berlin ordnete nun seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass der Täter ohne Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Zufallsopfer erleiden schwere Verletzungen
Am 1. Juni 2025 gegen 2.30 Uhr in Berlin-Friedrichsfelde attackierte der damals 18-Jährige unvermittelt eine 20-jährige Passantin. Die Abiturientin erlitt dabei etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen. Als ihre 52-jährige Mutter ihr zu Hilfe eilte, wurde auch sie vom Angreifer in Tötungsabsicht erheblich verletzt. Das Gericht sah den Vorwurf des zweifachen versuchten Mordes als erwiesen an.
Die beiden Frauen waren laut Anklage Zufallsopfer. Der Deutsche, der zuletzt in einer Unterkunft für Obdachlose lebte, hatte im Laufe des Jahres 2025 eine verstörende Faszination entwickelt, wahllos Menschen zu verletzen und zu töten. Wer seine Opfer waren, sei für ihn unerheblich gewesen.
Psychische Störungen und Tötungsfantasien
Das Urteil beschreibt, dass der 19-Jährige unter der Dauerbeschallung von Horrorfilmen in eine Parallelwelt abdriftete. Er entwickelte Tötungsfantasien und handelte aufgrund verschiedener psychischer Störungen im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit. Die Richterin stellte klar, dass er aus Mordlust gehandelt habe.
Zwei Polizeibeamte, die gerade nicht im Dienst waren, wurden durch Hilferufe aufmerksam und eilten zum Tatort. Der Angreifer konnte jedoch fliehen. Beide Frauen mussten stationär behandelt werden – die Tochter in einer mehrstündigen Notoperation. Sie sind bis heute in medizinischer Behandlung.
Fahndung und gerichtliche Entscheidung
Nach einer Öffentlichkeitsfahndung wurde der mutmaßliche Täter zwei Tage nach dem Messerangriff gefasst und vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Unterbringung ohne weitere Haftstrafe aus.
Das Landgericht Berlin entschied nun für die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der 19-Jährige ohne angemessene Behandlung weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei.



