Messerangriff in Hagenow: Cousin überlebt nur knapp nach brutaler Attacke
Messerangriff in Hagenow: Cousin überlebt knapp

Brutaler Familienstreit eskaliert: Messerattacke in Hagenow endet beinahe tödlich

Ein 38-jähriger Syrer muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Schwerin wegen versuchten Totschlags verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seinen eigenen Cousin in Hagenow mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Opfer überlebte den Angriff im August 2025 nur dank einer sofortigen Notoperation.

Streit um Geld eskaliert in Gewalt

Die tragische Auseinandersetzung ereignete sich in der Plantagenallee in Hagenow. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte, dessen Name aus rechtlichen Gründen geändert wurde, sich bewusst für das Treffen mit seinem Cousin Omar bewaffnet. Er steckte ein Küchenmesser mit einer 13 Zentimeter langen Klinge in seinen Hosenbund.

Der Streit entzündete sich an einem dreistelligen Geldbetrag, den der Angeklagte von seinem Cousin zurückforderte. Dieses Darlehen soll ursprünglich für die Flucht aus Syrien gedient haben. Die Diskussion eskalierte schnell, woraufhin der 38-Jährige laut Anklage "urplötzlich das Messer aus dem Hosenbund zog" und auf seinen Verwandten einstach.

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Lebensgefährliche Verletzungen und Verfolgung

Die Attacke war äußerst brutal: Der Angeklagte stach "in schneller Abfolge" in die linke Brust und den Unterbauch seines Cousins. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer nur durch eine schnelle Notoperation gerettet werden konnte. Trotz seiner schweren Verletzungen gelang es dem Angeschlagenen noch zu fliehen.

Doch der Täter verfolgte ihn und rief dabei laut Zeugenaussagen die bedrohlichen Worte: "Ich schlachte dich ab." Erst das Eingreifen eines aufmerksamen Zeugen beendete die gefährliche Verfolgungsjagd. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, vorsätzlich versucht zu haben, seinen Cousin zu töten oder dessen Tod "zumindest billigend in Kauf genommen zu haben".

Verteidigung spricht von spontanem Wutausbruch

Am ersten Verhandlungstag ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger ein Geständnis verlesen. Darin räumte er die Tat ein, schilderte sie jedoch als spontanen Wutausbruch. Er habe sich von seinem Cousin gereizt und provoziert gefühlt.

Der Verteidiger führte aus, dass zwischen den beiden Syrern bereits häufiger Streitigkeiten über die Rückzahlung des Geldes stattgefunden hätten. Dabei sei es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen. Aufgrund eines Handicaps am Arm sei sein Mandant jedoch immer unterlegen gewesen. Das Messer habe er nur zur Selbstverteidigung eingesteckt, nicht mit der Absicht, jemanden zu verletzen.

Die Drohung "Ich schlachte dich ab" nach dem ersten Angriff sei nicht ernst gemeint gewesen. "Ich wollte ihn beeindrucken, aber nicht mehr töten", ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen. Er bedauere den Messerangriff zutiefst.

Gericht schlägt Deal vor – Prozess wird fortgesetzt

Das Geständnis ist Teil einer sogenannten Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Nebenklage, die das Opfer vertritt. Für ein glaubhaftes Geständnis stellte der Vorsitzende Richter Robert Piepel dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren in Aussicht.

Der Prozess soll am 9. April fortgesetzt werden. Eventuell wird dann der Cousin Omar als Zeuge aussagen. Der Angeklagte hat bereits angekündigt, sich bei seinem Verwandten entschuldigen zu wollen. Die Verhandlung wirft ein bezeichnendes Licht auf die tragischen Folgen, die ein eskalierter Familienstreit haben kann.

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