Hagenow: Messerangriff nach Geldstreit - Warum es kein Mordversuch war
Messerangriff in Hagenow: Warum es kein Mordversuch war

Messerattacke in Hagenow: Geldstreit eskaliert lebensgefährlich

Ein Konflikt um 3500 Euro endete in Hagenow mit einem brutalen Messerangriff, der das Opfer nur knapp überlebte. Vor dem Landgericht Schwerin schilderte der Geschädigte nun die dramatischen Minuten vor der Tat. Obwohl der Angriff aus heiterem Himmel zu kommen schien, lautet die Anklage gegen den Täter nicht auf versuchten Mord, sondern auf versuchten Totschlag.

Die tödliche Eskalation eines Familienstreits

Die 3500 Euro, die sich Omar A. von seinem Cousin Aziz H. für die Flucht nach Deutschland lieh, sollten eigentlich einen Neuanfang ermöglichen. Stattdessen führte die Rückzahlungsfrage beinahe zum Tod. Nach seiner Ankunft in Deutschland gab Omar A. den Betrag nach eigenen Angaben an seine Schwester – die Ehefrau des Cousins – zurück, auch im Interesse ihrer beiden Töchter. Am 2. August 2025 eskalierte der Disput über diese Entscheidung in Hagenow: Sein Cousin griff ihn mit einem Küchenmesser an und verletzte ihn lebensgefährlich.

Die Aussage des Opfers vor Gericht

Am zweiten Verhandlungstag stand die Zeugenaussage des 26-jährigen Opfers im Mittelpunkt. Über einen Dolmetscher schilderte Omar A. die Vorgeschichte: Er war mit seiner Schwester in Hagenow, um seine Nichten abzuholen. Die Mädchen saßen bereits im Auto, als der 38-jährige Angeklagte auf ihn zukam und ihn bat auszusteigen, um über das Geld zu sprechen. Auf Nachfrage von Richter Robert Piepel betonte der Zeuge, die Situation sei zunächst nicht bedrohlich gewesen: „Wir haben uns normal unterhalten. Ich hatte auch keine Angst vor ihm.“

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Doch das Gespräch endete abrupt mit der Frage des Cousins: „Ich bekomme also kein Geld?“ Als Omar A. mit „Nein“ antwortete, eskalierte die Situation ohne jede Vorwarnung. „Ich habe zunächst gedacht, er schlägt mich mit der Faust“, ließ er übersetzen. Erst als er auf seine weiße Jogginghose blickte und dort Blut sah, begriff er, dass sein Cousin ihn mit einem Messer attackiert hatte. Zweimal traf die 13 Zentimeter lange Klinge den Verwandten – ein Stich ging in den Bauch, der zweite verletzte die Lunge schwer. Nur eine sofortige Notoperation rettete Omar A. das Leben.

Die juristische Bewertung: Warum kein Mordversuch?

Die Schilderung des Opfers wirft die zentrale prozessuale Frage auf: Ein heimtückischer Angriff, der die Arglosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt, könnte grundsätzlich zu einer Anklage wegen versuchten Mordes führen. Dennoch beschränkt sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag.

Die Begründung liegt in den Details der Vorgeschichte. Bereits ein Jahr vor dem Messerangriff soll es zwischen Omar A. und Aziz H. wegen des Geldes zu Handgreiflichkeiten gekommen sein – damals allerdings ohne Waffen. Dieser schwelende Konflikt zwischen den beiden Cousins könnte für Omar A. Anlass genug gewesen sein, mit einer feindseligen Reaktion seines Verwandten zu rechnen. Damit wäre er in der kritischen Situation nicht mehr völlig arglos gewesen. Fehlt jedoch die Arglosigkeit, kann sie auch nicht ausgenutzt werden – das Mordmerkmal der Heimtücke entfällt und es bleibt bei der geringeren Qualifikation des versuchten Totschlags.

Die Folgen der Tat und mögliche Konsequenzen

Diese juristische Einordnung öffnet die Tür für eine mildere Strafe: Für ein glaubhaftes Geständnis hatte Richter Piepel dem Angeklagten am ersten Verhandlungstag eine Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren in Aussicht gestellt – statt einer möglichen lebenslangen Haft bei Mordversuch.

Ob diese Bewertung Bestand haben wird, müssen die weiteren Verhandlungstage klären. Für Omar A. sind die Konsequenzen der Tat bereits jetzt lebenslang spürbar: „Seit dem Tag ist alles durcheinander gekommen“, erklärte er vor Gericht und schilderte anhaltende Schmerzen sowie schwere Schlafstörungen. Aus dem Traum vom Neuanfang in Deutschland wurde ein bleibendes Trauma.

Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet. Die Entscheidung des Landgerichts Schwerin wird nicht nur über das Strafmaß für den Täter befinden, sondern auch die Grenzen zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag in einem komplexen Familienkonflikt neu ausloten.

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