Messerangriffe in Heide: Prozess um Psychiatrie-Unterbringung eines 23-Jährigen
Nach Messerangriffen auf zwei Menschen auf dem Gelände des Westküstenklinikums in Heide steht ein 23 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Itzehoe unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Das Verfahren begann als Sicherungsverfahren, bei dem die Frage im Mittelpunkt steht, ob der geständige Beschuldigte dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für schuldunfähig und strebt diese Maßnahme an.
Geständnis und Motive der Taten
Der 23-Jährige räumte ein, am frühen Morgen des 3. August 2025 eine Frau und einen Tag später einen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Er war kurz nach den Taten verhaftet worden. Zunächst wollte der Beschuldigte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen, doch die Strafkammer lehnte dies ab. Daraufhin sagte er: „Ich bereue es und mache es nicht wieder. Es war ein großer Fehler.“ Er betonte, er habe die Opfer nicht töten, sondern nur leicht verletzen wollen.
Auf wiederholte Nachfragen nach dem Motiv antwortete der Beschuldigte zunächst, er wisse nicht, warum er die beiden Personen angegriffen habe. Erst nach dem Eingreifen eines psychiatrischen Sachverständigen nannte er ein Motiv: „Ich habe das gemacht, weil ich schon lange observiert werde von der Polizei.“ Er fühle sich ständig von Polizisten in Zivil beobachtet, beteuerte aber, keine Stimmen zu hören.
Folgen für die Opfer und rechtliche Bewertung
Die angegriffene 40 Jahre alte Frau erlitt einen Stich in den Unterarm und einen Stich in den Unterleib. Sie konnte sich schwer verletzt an ihren Arbeitsplatz in der Küche des Krankenhauses retten und wurde sofort ärztlich versorgt. Sie sei zweimal operiert worden und leide noch heute unter den Folgen der Tat, insbesondere wegen eines beschädigten Nervs im rechten Arm. Als gehörlose Frau hat sie bei der Kommunikation mittels Gebärden Probleme, da Arm und Hand eingeschränkt sind. Sie ist seit der Tat krankgeschrieben und kann ihre Arbeit als Küchenhelferin noch nicht wieder aufnehmen. Bei der zweiten Tat wurde ein Mann leicht verletzt.
Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord, weil der 23-Jährige nach Überzeugung der Anklagebehörde heimtückisch gehandelt hatte. Das bedeutet, die Opfer seien wehr- und arglos gewesen, da sie von der Tat völlig überrascht wurden. Sollte der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sein, kann er nicht verurteilt werden, wird jedoch so lange untergebracht, wie eine Gefahr von ihm ausgeht.
Aktuelle Unterbringung und weitere Verfahrensschritte
Aktuell ist der Beschuldigte in der geschlossenen Psychiatrie einer Klinik in Neustadt (Kreis Ostholstein) untergebracht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird auch der psychiatrische Gutachter aussagen, um die Schuldfähigkeit und die Notwendigkeit einer dauerhaften Unterbringung zu bewerten. Das Gericht muss entscheiden, ob der 23-Jährige aufgrund seiner psychischen Verfassung eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und daher in einer forensischen Einrichtung verbleiben muss.



