Milliardenprozess um illegales Streamingportal: Gericht regt Verständigung an
Im spektakulären Prozess um das illegale Streamingportal „movie2k.to“ und ein Milliardenvermögen in Bitcoin hat das Landgericht Leipzig die Möglichkeit einer Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung angeregt. Der Vorsitzende Richter Karsten Nickel von der Wirtschaftsstrafkammer betonte, entsprechende Vorüberlegungen sollten bereits am kommenden Verhandlungstag am 17. März erfolgen. „Es ist sinnvoll, diese zu Beginn der Beweisaufnahmen zu führen“, erklärte Nickel und unterstrich damit den außergewöhnlichen Charakter des Verfahrens.
Angeklagte und Vorwürfe im Detail
Vor Gericht müssen sich zwei Männer verantworten: Der 42-jährige mutmaßliche Kopf des Portals ist wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen angeklagt. Neben ihm sitzt ein 39-Jähriger, dem Geldwäsche in 46 Fällen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Interessanterweise sind die ursprünglichen Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in etwa 220.000 Fällen inzwischen verjährt und spielen im aktuellen Verfahren keine Rolle mehr.
Verteidigung attackiert Anklageschrift
Bereits am zweiten Verhandlungstag eskalierte die Auseinandersetzung, als die Verteidigung die 350 Seiten umfassende Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Dresden scharf kritisierte. Die Anklage sei „ökonomisch getrieben“, monierten die Verteidiger. Es entstehe der Eindruck, dass es vorrangig um die Verteilung des mit Bitcoins angehäuften Vermögens der Angeklagten gehe. Das Ziel scheine darin zu bestehen, das Vermögen abzuschöpfen und eine staatliche Beanspruchung rechtlich zu legitimieren.
Dabei stellen die Verteidiger grundsätzlich in Frage, ob die Werte überhaupt aus Straftaten stammen. Der Hauptangeklagte selbst äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Richter Nickel machte jedoch deutlich, dass für eine mögliche Verständigung eine umfassende Einlassung der Angeklagten unverzichtbare Voraussetzung sei.
Hintergrund: Vom Streamingportal zum Milliardenvermögen
Laut Anklage betrieb das Duo gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann über Jahre hinweg das Portal „movie2k.to“, das hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien anbot. Die Betreiber erzielten demnach Millioneneinnahmen durch Werbeverträge und investierten diese in Bitcoins. Nach der Abschaltung des Portals im Jahr 2013 konnte der Hauptangeklagte erst ein Jahrzehnt später, im Jahr 2023, im Ausland festgenommen werden.
Die Dimensionen des Falls sind atemberaubend: Nach seiner Festnahme übergab der 42-Jährige den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins. Durch einen spektakulären Kurssprung der Kryptowährung brachte der Verkauf etwa 2,64 Milliarden Euro ein, die aktuell bei der Landesjustizkasse verwahrt werden.
Weitere Milliarden im Dunkeln
Die Generalstaatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Hauptangeklagte noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt, die beim aktuellen Kurs einen Wert von etwa 3,1 Milliarden Euro repräsentieren. Zudem soll er während seiner Jahre im Untergrund durch den Verkauf von Kryptowährung mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben. Der Verbleib dieser gewaltigen Summen bleibt vorerst ungeklärt und stellt eine der zentralen Fragen des Verfahrens dar.
Das Gericht steht somit vor der monumentalen Aufgabe, nicht nur über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, sondern auch über die Zuordnung eines Vermögens, das in seiner Größenordnung im deutschen Justizsystem ohne Beispiel ist. Die angeregte Verständigung könnte einen Weg bahnen, diese komplexen Fragen außergerichtlich zu klären.



