Freiburger Prozess: Missbrauch im Erlebnisbad Rulantica - Täter verurteilt, Familie traumatisiert
Missbrauch im Rulantica: Täter verurteilt, Familie traumatisiert

Freiburger Prozess: Missbrauch im Erlebnisbad Rulantica - Täter verurteilt, Familie traumatisiert

Ein schwerwiegender Fall von Kindesmissbrauch im südbadischen Erlebnisbad Rulantica hat nun vor dem Landgericht Freiburg sein juristisches Ende gefunden. Der 31-jährige Täter wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, nachdem er im August 2025 ein sechsjähriges Mädchen aus dem Wasserpark gelockt und sexuell missbraucht hatte. Der Kammervorsitzende bezeichnete die Tat in seiner Urteilsbegründung als „sehr, sehr heftige Tat, die ich so als Richter noch nicht erlebt habe“.

Der Ablauf der Tat und die verzweifelte Suche

Die Eltern des Mädchens befanden sich mit ihrem zweiten, noch jüngeren Kind nur wenige Meter entfernt, als der Rumäne das Mädchen im Bad ansprach und ihm Hilfe anbot. Laut Gericht führte er das Kind anschließend aus dem Bad in ein nahes Maisfeld, wo der Missbrauch stattfand. Als sich das Mädchen wehrte, warf der Täter es in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es allein zurück. Erst Stunden später wurde das verletzte und verängstigte Kind mehrere Kilometer entfernt entdeckt – nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet.

Der Täter gestand die Tat und verwies auf Alkohol- und Drogenkonsum. „Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte“, ließ er über seinen Anwalt erklären. Nach der Tat war er untergetaucht und wurde eine Woche später in seiner osteuropäischen Heimat festgenommen.

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Kritik am Europa-Park und den Sicherheitsvorkehrungen

Im Prozessverlauf kritisierte der Vater des Mädchens den Europa-Park als Betreiber des Bades scharf. Mehrfach hätten die Eltern nach dem Verschwinden ihrer Tochter das Personal um Hilfe gebeten, doch auf die Bitte, die Polizei zu rufen, erhielten sie nur die Antwort: „Das können Sie selbst machen.“ Weder die Security noch die Kasse am Ausgang wurden alarmiert.

Der Vorwurf der Eltern: Hätte man frühzeitig reagiert, wäre das Mädchen wahrscheinlich noch entdeckt worden, da der Täter das Bad mit seinem Opfer erst nach einer Stunde verlassen habe. Videoaufzeichnungen zeigen, dass der Angeklagte das Bad mit dem Kind ungehindert verlassen konnte, indem er dem Mädchen sein Armband umlegte und behauptete, das eigene verloren zu haben. Eine Mitarbeiterin soll ihm sogar bei Problemen mit dem Drehkreuz assistiert haben.

Nach der Tat: Sicherheitsmaßnahmen und anhaltendes Leid

Der Europa-Park teilte mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren, habe aber die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Ein neues Armband-System soll unter anderem verhindern, dass Minderjährige das Bad allein verlassen können. „Optional lassen sich mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat“, erklärte ein Sprecher.

Doch für die Familie ist der Fall noch lange nicht vorbei. Das Mädchen leidet bis heute erheblich unter den Folgen der Tat. Einst lebensfroh und zutraulich, ist sie nun ausgeprägt ängstlich und hat ihre kindliche Unbeschwertheit verloren. Der Vater ist seit der Tat arbeitsunfähig, die Familie hat starke finanzielle Sorgen. „Sie empfinden es so, dass ihre Tochter und sie lebenslang bestraft sind“, sagte der Anwalt der Familie, Thorsten Schulte-Günne.

Ausblick: Gespräche und Forderungen nach Verbesserungen

Nach Angaben von Anwalt Schulte-Günne sind die Eltern weiter zu Gesprächen mit dem Europa-Park bereit. Ziel müsse es sein, das Sicherheitskonzept zu verbessern – mit klaren Alarmketten, geschultem Personal und verbindlichen Reaktionen. Der Anwalt kritisierte zudem die Eigentümer des Parks: „Es wäre zu wünschen, dass sich ihre persönliche Betroffenheit über die mögliche Furcht vor einem prozessualen Risiko hinwegsetzt.“

Der Fall hat nicht nur juristische Konsequenzen, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Sicherheit in Freizeiteinrichtungen und zum Umgang mit traumatisierten Opfern auf.

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