Schwerer Missbrauchsprozess in Marburg: Rettungssanitäter soll Patienten und Kind missbraucht haben
Missbrauchsprozess: Rettungssanitäter soll Patienten und Kind missbraucht haben

Schwerer Missbrauchsprozess in Marburg: Rettungssanitäter soll Patienten und Kind missbraucht haben

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Marburg in Hessen hat ein außergewöhnlich schwerwiegender Strafprozess begonnen. Der 31-jährige Djamal B., der als Rettungssanitäter, Krankenpfleger, Schulbegleiter und Kampfsporttrainer tätig war, muss sich wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren Männer, Frauen, zwei Jugendliche und ein Kind sexuell missbraucht zu haben.

Anklagepunkte von versuchtem Mord bis Kinderpornografie

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 17 Fälle zur Anklage gebracht, die ein breites Spektrum schwerster Straftaten umfassen. Neben versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung werden dem Angeklagten sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, sexueller Missbrauch eines Kindes, Herstellung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen.

Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen Juni 2014 und Januar 2025 in verschiedenen Lokalitäten ereignet haben. Laut Anklage nutzte Djamal B. die Wohnung des Angeklagten, Wohnungen der Opfer, ein ehemaliges Kampfsportstudio, eine Bunkeranlage und ein Klinikum für seine Übergriffe. Besonders perfide: Der Angeklagte soll seine Opfer teilweise mit Alkohol oder Medikamenten betäubt haben, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Andere Opfer sollen sich im Schlaf befunden haben, als die Übergriffe stattfanden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozessauftakt fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme im Februar 2025 in Untersuchungshaft sitzt, wurde um 9.21 Uhr von Justizbeamten in den Gerichtssaal 101 geführt. Auffällig war, dass Djamal B. an einer Krücke ging – der Grund hierfür ist nicht bekannt.

Auf Antrag des Angeklagten schloss der Richter die Öffentlichkeit für die Verlesung der Anklageschrift sowie die gesamte Beweisaufnahme aus. Diese Maßnahme wurde mit der Begründung getroffen, dass im Rahmen des Verfahrens auch Details der Neigungen des Angeklagten zur Sprache kommen würden. Das Landgericht Marburg hat bis Mitte Mai zahlreiche Verhandlungstage angesetzt.

Pädophile Seite war Bekannten nicht bekannt

Bekannte des Angeklagten äußerten sich nach Prozessbeginn überrascht über die Vorwürfe. Sie gaben an, die nun offenbarte pädophile Seite des 31-Jährigen nicht gekannt zu haben. „Er muss das parallel oder in seinem zweiten Leben ausgelebt haben“, so die Aussage gegenüber Medienvertretern.

Im Rahmen des Verfahrens wird auch geprüft, ob der Angeklagte in eine Psychiatrie untergebracht werden soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass Djamal B. „in größerem Umfang“ Kinderpornografie besessen haben soll. Der Prozess wirft ein beunruhigendes Licht auf die Möglichkeiten des Missbrauchs von Vertrauenspositionen im Gesundheits- und Betreuungsbereich.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration