Mordanklage gegen Emral M. erhoben: Über 70 Messerstiche in Frankfurt-Bonames
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen Emral M. (37) erhoben. Ihm werden Mord sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Der 37-Jährige soll am 2. Juli 2025 in der Friedrich-Stampfer-Straße in Frankfurt-Bonames den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau, Tasin S. (46), getötet und seine frühere Partnerin, Melyat M. (31), schwer verletzt haben.
Blutige Tat aus Eifersucht: Heimtückischer Angriff vor der Haustür
Laut Anklageschrift galt Emral M. als extrem eifersüchtig. Er soll bewaffnet mit einem Messer vor der früheren gemeinsamen Wohnung seiner Ex-Frau aufgelauert haben, in der Vermutung, dass diese einen neuen Partner habe. Als er vor dem Haus stand, habe er gehört, wie Melyat M. und Tasin S. Sex hatten. Weil es ihm nicht gelungen sei, unbemerkt in die Wohnung zu gelangen, wartete er gezielt, bis beide das Haus verließen.
„Er wollte sie und ihn für den Ehebruch bestrafen“, erklärt Oberstaatsanwalt Dominik Mies die mutmaßliche Motivation. Als das Paar die Wohnung verließ, griff Emral M. laut Anklage an: Er soll mehr als 70-mal auf Tasin S. eingestochen und ihm schließlich die Kehle durchgeschnitten haben. Melyat M. wurde ebenfalls attackiert, konnte sich jedoch schwer verletzt retten. Die beiden Kinder des früheren Paares waren zum Tatzeitpunkt nicht im Haus und mussten das Geschehen nicht miterleben.
Fußfessel kurz vor der Tat entfernt: Diskussion um Gewaltschutzgesetz
Erst neun Tage vor der tödlichen Messerattacke war Emral M. eine elektronische Fußfessel abgenommen worden. Diese hatte er vier Monate tragen müssen, nachdem seine Ex-Frau ihn wegen Vergewaltigung und häuslicher Gewalt angezeigt hatte. Da er sich nicht an ein polizeiliches Kontakt- und Annäherungsverbot gehalten hatte, wurde beim Amtsgericht Frankfurt ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt.
Die Polizei nahm ihn daraufhin für vier Tage in Gewahrsam. Anschließend wurde er mit der Fußfessel belegt, die gesetzlich auf vier Monate begrenzt ist und am 23. Juni 2025 auslief. Eine Verlängerung war nicht möglich, da sich Emral M. in dieser Zeit an die Auflagen gehalten hatte. Oberstaatsanwalt Mies betonte nach der Tat: „Der tragische Fall in Bonames zeigt deutlich, dass wir eine Änderung im Gewaltschutzgesetz brauchen. Ein längeres Tragen der Fußfessel muss möglich sein.“
Anklagepunkte und Prozessausblick
Die Anklage wirft Emral M. vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der 37-Jährige, der bei einem Logistikunternehmen arbeitete, sitzt derzeit in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess. Die Ermittlungen ergaben, dass er gezielt auf seine Ex-Frau und ihren neuen Partner gewartet habe, um sie für die vermeintliche Untreue zu bestrafen.
Die blutigen Spuren der Tat waren noch lange nach dem Vorfall vor dem Haus in der Friedrich-Stampfer-Straße sichtbar. Für den getöteten Tasin S. kam jede Hilfe zu spät. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Emral M. kam, um zu töten, und dass die geplante Tat nicht nur den neuen Liebhaber, sondern auch seine Ex-Frau treffen sollte.



