Mordprozess in Weißwasser: Angeklagter geht in Revision gegen lebenslange Freiheitsstrafe
Im aufsehenerregenden Mordprozess von Weißwasser hat der verurteilte Täter unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt. Der 35-jährige Angeklagte akzeptiert die lebenslange Freiheitsstrafe nicht und setzt damit den Rechtsweg fort. Das Landgericht Görlitz hatte den Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ohne zeitliche Begrenzung verurteilt.
Tatablauf und Motiv des Mordes in Weißwasser
Die Richter des Landgerichts Görlitz werteten es als erwiesen, dass der Angeklagte am 22. September des vergangenen Jahres einen 30-jährigen Mann mit einem Stich in den Kopf tötete. Als Motiv identifizierte das Gericht Eifersucht: Der Täter vermutete, seine Verlobte habe ein Verhältnis mit dem Opfer, das tatsächlich ihr Cousin war. Während der Hauptverhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab.
Der genaue Tatablauf wurde vor Gericht rekonstruiert: Zuerst würgte und schlug der Angeklagte seine Verlobte. Anschließend zwang er sie, zur Wohnung ihres Cousins mitzukommen und den 30-Jährigen an die Tür zu locken. Dort griff der Täter mit einem Messer an und verletzte das Opfer tödlich am Kopf. Trotz sofortiger Reanimation erlag der Mann seinen schweren Verletzungen einen Tag später im Krankenhaus.
Revisionsverfahren: Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird tätig
Mit der eingereichten Revision ist nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Das höchste deutsche Gericht wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüfen. Im Gegensatz zu einem Berufungsverfahren ist dabei keine neue Beweisaufnahme zur Tat selbst vorgesehen. Die Verteidigung des Verurteilten muss ihren Revisionsantrag innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung begründen.
Der Sprecher des Landgerichts Görlitz bestätigte, dass die Revision bereits am Freitag unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch die Verteidigung des 35-Jährigen eingereicht wurde. Damit bleibt der Fall juristisch in Bewegung, während der Verurteilte weiter in Untersuchungshaft verbleibt.



