Neonazi Liebich wehrt sich nach Festnahme in Tschechien gegen Auslieferung nach Deutschland
Neonazi Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Neonazi Liebich wehrt sich nach Festnahme in Tschechien gegen Auslieferung

Der deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich (55) befindet sich derzeit im berüchtigten Männergefängnis Bory in Pilsen, Tschechien, in Auslieferungshaft. Nach seiner Festnahme am 9. April im westböhmischen Dorf Krasna, wo er sich bei einem Liebesbesuch bei seiner Freundin aufhielt, wehrt er sich nun aktiv gegen eine Rückkehr nach Deutschland.

Haft im härtesten Gefängnis Tschechiens

Seit seiner Festnahme sitzt Liebich im als härtestes des Landes geltenden Männergefängnis Bory ein. Die Anstalt beherbergt rund 1200 Häftlinge hinter bis zu sieben Meter hohen Mauern, darunter Mörder, Drogendealer und Vergewaltiger. Viele Insassen sind oder waren Crystal-Konsumenten, was die Gefängnisatmosphäre zusätzlich prägt.

Eigentlich hätte Liebich seine Haftstrafe, die unter anderem wegen wiederholter Volksverhetzung verhängt wurde, bereits am 29. August des vergangenen Jahres antreten sollen. Stattdessen erschien er nicht zum Haftantritt und tauchte unter, was zu einer monatelangen Flucht führte, die nun mit seiner Festnahme endete.

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Ablehnung der Auslieferung und rechtliche Schritte

Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass Liebich seine Auslieferung nach Deutschland ablehnt. Diese Information erhielt die Behörde von den tschechischen Stellen. Nun muss ein tschechisches Gericht über die Auslieferung entscheiden, wobei derzeit unklar ist, wie lange dieses Verfahren dauern wird.

Liebich, der bis zur Änderung seines Geschlechtseintrags Anfang 2025 den Vornamen Sven trug, würde bei einer Überstellung nach Deutschland im Frauengefängnis in Chemnitz untergebracht werden. Dies entspricht der ursprünglichen Ladung zum Haftantritt. Auch eine von Liebich behauptete erneute Änderung seines Geschlechts auf non-binär würde an dieser separierten Unterbringung nichts ändern.

Mögliche Einzelhaft zum Schutz anderer Insassinnen

Wie aus Kreisen der Strafvollzugsbehörden verlautet, könnte Liebich im Frauengefängnis Chemnitz zum Schutz der anderen Insassinnen, darunter NSU-Terroristin Beate Zschäpe, in Einzelhaft separiert untergebracht werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und Prävention möglicher Konflikte innerhalb der Haftanstalt.

Der Fall Liebich unterstreicht die komplexen rechtlichen und logistischen Herausforderungen bei der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere bei Personen mit extremistischer Vergangenheit. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich von der Entscheidung des tschechischen Gerichts ab.

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