Neun Jahre und neun Monate Haft für Missbrauch von Stiefkindern
Neun Jahre Haft für Missbrauch von Stiefkindern

Erfurt (Thüringen) – Ein letztes Mal mussten die Geschwister ihrem Peiniger ins Gesicht sehen. Seit Prozessbeginn saßen sie mutig als Nebenkläger im Saal des Landgerichts Erfurt. Ihr Stiefvater Oliver B. (46) hatte die Kinder über acht Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht. Am Dienstag wurde der Thüringer für seine abscheulichen Taten zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Über 900 Taten an den Kindern

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Oliver B. sich an seiner heute 18-jährigen Stieftochter (damals 10) seit 2017 insgesamt 876-mal vergangen hat. Später missbrauchte er auch ihren Halbbruder und zwang die Geschwister zu unaussprechlichen Handlungen. Die Taten filmte er. Bei seiner Festnahme 2025 wurden 12.500 kinderpornografische Dateien sichergestellt. Die Ermittler kamen ihm durch Hinweise aus den USA auf die Spur.

Manipulation und emotionale Abhängigkeit

Staatsanwältin Anne Hartmann erläuterte in ihrem Plädoyer, wie widerlich manipulativ B. vorging: „Der Angeklagte nutzte das verminderte Selbstwertgefühl der Geschädigten aus, wusste, dass sie in der Schule gemobbt wird.“ Über Jahre baute er ein Lügenkonstrukt auf, machte das Mädchen emotional abhängig. „Er ließ sie glauben, durch den Verkauf der angefertigten Videos im Darknet habe sie einen positiven Einfluss auf die finanzielle Situation der Familie“, so die Staatsanwältin.

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Einzelstrafen über 1000 Jahre

Fassungslos sagte Anne Hartmann: „Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft war der Angeklagte noch immer davon überzeugt, er führe eine gleichberechtigte Beziehung zu seiner minderjährigen Tochter.“ Das Leid, das er ihr zufügte, habe er bis heute nicht verstanden. Die Einzelstrafen addiert ergäben laut Hartmann eine Strafe von „über 1000 Jahren“. Da die Strafzumessung so nicht funktioniere, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten. Möglich wären bis zu 15 Jahre gewesen.

Verteidigung plädierte auf acht Jahre

Verteidigerin Anika Klein plädierte auf 8 Jahre und verwies auf Mord- und Vergewaltigungsdrohungen gegen ihren Mandanten in der Haft, denen B. aufgrund der BILD-Berichterstattung ausgeliefert sei. BILD hatte sich nach juristischer Prüfung entschieden, den geständigen Pädokriminellen offen zu zeigen. Laut Klein gefährde dies seine Resozialisierung. Oliver B. war bereits 2012 wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Richter Holger Pröbstel sagte zum Prozess: „Ich dachte, ich hätte alles gesehen. Aber das sprengt alles, was die Kammer je erlebt hat.“

Opfer: „Er hat kein Recht auf Resozialisierung“

Eines der Opfer wandte sich nach den Plädoyers mit zittriger Stimme an Richter Holger Pröbstel: „Er hat kein Recht auf eine Resozialisierung, nachdem, was er uns angetan hat.“ Oliver B.s letzte emotionslose Worte vor dem Urteil: „Es tut mir leid.“ Die 3. Strafkammer verurteilte Oliver B. zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten. Richter Pröbstel betonte: „Das ist kein mildes Urteil.“ Das Geständnis habe sich strafmildernd ausgewirkt, weil es den Kindern die Aussage erspart habe. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

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