Berlin-Mitte: Neun Jahre Haft für tödlichen Angriff mit Eisenstange und Messer
Ein 43-jähriger Mann ist vom Berliner Landgericht zu neun Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seinen 48-jährigen Bekannten in dessen Wohnung in Berlin-Mitte mit einer Eisenstange und einem Messer getötet hatte. Das Gericht sprach den Angeklagten des Mordes schuldig und betonte die Heimtücke der Tat.
Die tödliche Attacke in der Leipziger Straße
Der Vorfall ereignete sich am 27. September des vergangenen Jahres in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte. Der Angeklagte, der ursprünglich aus Litauen stammt und zuletzt obdachlos war, begab sich kurz nach der Tat zu einem Polizeiabschnitt und gab an, einen anderen Mann schwer verletzt zu haben. Einsatzkräfte fanden den 48-jährigen Opfer in seiner Wohnung, wo ein Notarzt nur noch den Tod feststellen konnte.
Laut Urteil schlug der 43-Jährige den Bekannten zunächst dreimal mit einer Eisenstange gegen den Kopf und stach ihm anschließend achtmal mit einem Messer in Rücken und Flanke. „Er wollte ihn unbedingt töten“, erklärte die Vorsitzende Richterin Jana Jura während der Verhandlung. Das Opfer habe auf dem Bett gelegen und sei ohne jede Chance gewesen, sich zu wehren.
Ein ungewöhnliches Arrangement zwischen den Männern
Die Hintergründe der Beziehung zwischen Täter und Opfer wurden im Prozess deutlich. Der 48-jährige Berliner hatte den Angeklagten laut Ermittlungen zu sich eingeladen, wobei es ein besonderes Arrangement gab: Der ältere Mann, der einsam war, wünschte sich sexuellen Austausch, während der jüngere vor allem einen Platz für die Nacht suchte. Dieses ungewöhnliche Abkommen habe etwa ein halbes Jahr lang gut funktioniert, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Warum es schließlich zu der brutalen Tat kam, blieb im Prozess jedoch unklar. Die Richterin wies darauf hin, dass möglicherweise Ekel oder aufgestauter Frust eine Rolle gespielt haben könnten. Zudem könnten eine bei dem Angeklagten diagnostizierte Borderline-Persönlichkeitsstörung und Drogenkonsum zur Tat beigetragen haben. Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen, was in der Urteilsfindung berücksichtigt wurde.
Die strafrechtliche Bewertung und das Urteil
Die Staatsanwaltschaft war von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger stellte hingegen keinen konkreten Antrag. Das Berliner Landgericht verhängte schließlich eine Haftstrafe von neun Jahren, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und somit noch angefochten werden kann.
Die Richterin betonte in ihrer Begründung, dass die Tat als Mord zu werten sei, insbesondere aufgrund der Heimtücke und der gezielten Tötungsabsicht. Die Umstände der Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie die psychischen Faktoren wurden dabei sorgfältig abgewogen, um zu einer angemessenen Strafe zu gelangen.



