Jimi Blue Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl wegen Zechprellerei in München
Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl für Zechprellerei

Jimi Blue Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl nach Zechprellerei in München

Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht, bekannt aus Filmen wie "Die wilden Kerle", hat einen Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen Betrugs rechtskräftig akzeptiert. Der Fall betrifft unbezahlte Rechnungen in einem asiatischen Restaurant und einer Cocktailbar in Graz, Österreich, aus dem März 2022, die sich auf insgesamt etwa 1900 Euro für Speisen und Getränke belaufen.

Verfahrensverlauf und Einspruchsrücknahme

Ursprünglich hatte Ochsenknecht gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, was zu einer geplanten Gerichtsverhandlung am Montag führte. Kurz vor Beginn dieses Termins zog der 34-Jährige seinen Einspruch jedoch zurück, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des SPIEGEL mitteilte. Die Verhandlung fand daher nicht statt. Ochsenknechts Anwalt erklärte der Münchner Zeitung "tz", der Einspruch sei vorsorglich wegen einer fehlerhaften Zustellung erfolgt, wurde aber zurückgenommen, um Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen.

Stellungnahme und Konsequenzen

In einem Instagram-Video äußerte sich Ochsenknecht persönlich zu dem Vorfall. Er betonte, die Rechnung bereits beglichen zu haben und gestand Fehler ein: "Ich habe früher nicht alles richtig gemacht, deswegen habe ich den Einspruch zurückgenommen, habe gesagt, ich bin schuld, habe mich entschuldigt, ich nehme die Schuld auf mich – aber versuche seit letztem Jahr, alles richtig zu machen, besser zu machen." Der Schauspieler fügte hinzu, dass er an sich arbeite, sowohl charakterlich als auch beruflich und finanziell.

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Das Gericht verurteilte Ochsenknecht zu 80 Tagessätzen in einer mittleren zweistelligen Höhe. Da die Strafe unter 90 Tagessätzen liegt, gilt er nicht als vorbestraft. Die genaue Summe der Geldstrafe wurde nicht öffentlich gemacht.

Hintergrund und frühere Vorfälle

Dies ist nicht der erste Fall von Zechprellerei bei Ochsenknecht. Im August des vergangenen Jahres musste er sich vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, wo es um eine unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro in Kirchberg, Tirol, ging. Dieses Verfahren endete mit einer Diversion: Ochsenknecht stimmte einer Geldstrafe von 18.000 Euro zu, ohne eine Verurteilung. Die Hotelrechnung hatte zuvor eine frühere Partnerin beglichen.

Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München markiert einen rechtlichen Abschluss für Ochsenknecht, der nun die Konsequenzen trägt und nach eigenen Angaben an einer positiven Veränderung arbeitet.

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