Polizei erkennt Wiederholungstäter in Neubrandenburg
Manchmal zahlt sich die langjährige Erfahrung von Polizeibeamten in einer Region aus. Sie prägen sich Gesichter und Fahrzeuge bestimmter Personen besonders gut ein. Ein besonders dreister Autofahrer aus Neubrandenburg musste diese Erfahrung nun schmerzhaft machen. Der 48-Jährige wurde vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen zweier Verkehrsdelikte innerhalb eines Monats zu einer Gesamtgeldstrafe von 2750 Euro verurteilt.
Erster Vorfall mit Alkohol am Steuer
Am 8. März 2024, kurz vor Mitternacht, wurde der Mann im Neubrandenburger Reitbahnviertel mit 1,32 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer seines Wagens angetroffen. Die Polizeibeamten nahmen ihm umgehend den Führerschein ab. Damit war dem Mann, der in der Pflegebranche tätig ist, das Führen eines Kraftfahrzeugs eigentlich untersagt.
Diese Anordnung schien ihn jedoch nicht sonderlich zu beeindrucken. Er setzte sich erneut ans Steuer – wie häufig genau, bleibt unklar. Doch am 2. April desselben Jahres patrouillierte dasselbe Polizeiduo erneut durch das Viertel. Plötzlich kam ihnen der 48-Jährige mit seinem Fahrzeug entgegen, fast an derselben Stelle wie beim ersten Vorfall.
Polizisten erkennen den Täter wieder
„Das war doch der Mann von letztens“, wunderten sich beide Beamten und wollten den Fahrer zur Rede stellen. Doch dieser reagierte fluchtartig: Er bog in eine schmale Straße ein, parkte hastig und eilte in sein Treppenhaus. „Bis wir den Streifenwagen gedreht hatten, war er bereits im Haus verschwunden“, berichtete einer der 46-jährigen Polizisten später. Trotz wiederholten Klingelns öffnete der Gesuchte nicht.
Da die Beamten noch einen anderen Alkoholsünder im Fahrzeug hatten, setzten sie ihre Fahrt fort. Sie leiteten jedoch umgehend ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bekannten Täter ein. Ob er erneut alkoholisiert war, konnten sie in dieser Situation nicht überprüfen.
Schweigen vor Gericht hilft nicht
Im Sommer 2024 wurde der Angeklagte wegen der Alkoholfahrt vom März zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, verbunden mit einer Führerscheinsperre bis Ende 2024. Zu dem zweiten Vorfall äußerte er sich damals nicht.
Im anschließenden zweiten Prozess versuchte der Mann zunächst, durch Schweigen einer weiteren Strafe zu entgehen. Doch dieser Plan scheiterte: Beide Polizisten identifizierten ihn und sein Fahrzeug im Gerichtssaal eindeutig. Daraufhin reagierte sein Verteidiger und beschränkte den Einspruch gegen den Strafbefehl nach einem Rechtsgespräch mit Richterin Scharner „auf das Strafmaß“.
Urteil und Begründung
Staatsanwaltschaft und Richterin waren der Ansicht, dass eine Geldstrafe im Jahr 2026 noch angemessen sei. Der Mann hatte Ende 2024 seine Fahrerlaubnis bereits zurückerhalten. Zudem benötige er das Auto für seine ambulante Pflegetätigkeit, weshalb man ihm den Führerschein diesmal belassen könne.
Allerdings mussten beide Geldstrafen zusammengefasst werden, da die erste noch nicht vollständig beglichen war. So ergab sich die Summe von 2750 Euro. Der Angeklagte hatte sein monatliches Nettoeinkommen mit etwa 1700 Euro angegeben. Am Ende stimmten alle Beteiligten dem Urteil zu, das damit rechtskräftig wurde.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die Ortskenntnis und das Gedächtnis der Polizeibeamten für die Aufklärung von Wiederholungstaten sein können. Für den betroffenen Fahrer bedeutet das Urteil eine deutliche finanzielle Belastung, die hoffentlich als abschreckende Wirkung dient.



