Bundespolizei stellt Hunderte gefährliche Waffen an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen sicher
Polizei findet Hunderte Waffen an Bahnhöfen in Berlin und Potsdam

Bundespolizei stellt Hunderte gefährliche Waffen an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen sicher

Die Bundespolizei hat bei umfangreichen Kontrollen an Bahnhöfen in Berlin und Potsdam innerhalb von viereinhalb Wochen insgesamt 339 mutmaßlich gefährliche Gegenstände sichergestellt. Die Maßnahmen erfolgten zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 aufgrund eines zeitweiligen Mitführverbots für gefährliche Gegenstände an den betroffenen Verkehrsknotenpunkten.

Erfolgreicher Einsatz mit deutlichem Sicherheitsgewinn

„Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen“, erklärte die Behörde. Konkret wurden bei den Kontrollen 145 verschiedene Messer, 80 Reizstoffe, 22 Hiebwaffen, 45 mögliche Schlag- und Stichgegenstände sowie 30-mal Pyrotechnik gefunden. Besonders alarmierend: 17 weitere Gegenstände waren Schusswaffen, Schreckschusswaffen oder Anscheinswaffen.

Die Beamten kontrollierten im Durchschnitt 170 Personen pro Tag zusätzlich auf gefährliche Gegenstände wie Tierabwehrsprays, Scheren oder Schlaggegenstände. Die Bundespolizei betonte, dass diese intensiven Kontrollen der zunehmenden Gewalt an Bahnhöfen deeskalierend entgegengewirkt hätten.

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Weitreichende Ermittlungserfolge über Waffen hinaus

In 166 Fällen verstießen Fahrgäste gegen das Waffengesetz oder die Waffen- und Messerverbotszone in Berlins öffentlichem Personennahverkehr. Während der Kontrollen kamen die Polizistinnen und Polizisten außerdem 501 weiteren Straftaten auf die Spur. Davon waren 129 Gewalttaten, 96 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und 78 Betäubungsmitteldelikte.

Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte 620 Personen, nach denen gefahndet wurde, und vollstreckten 48 offene Haftbefehle. Diese Zahlen unterstreichen den umfassenden Charakter der Sicherheitsmaßnahmen, die weit über die reine Waffenkontrolle hinausgingen.

Zeitlich und örtlich begrenztes Mitführverbot

Das Mitführverbot galt vom 31. Dezember 2025 bis zum 2. Februar 2026 jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des darauffolgenden Tages. Es betraf den Potsdamer Hauptbahnhof und 15 Berliner Bahnhöfe: Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Hauptbahnhof. U-Bahnhöfe waren von der Regelung ausgeschlossen.

Laut der Allgemeinverordnung gelten Gegenstände als gefährlich, wenn sie jederzeit als Waffe eingesetzt werden könnten, beispielsweise weil sie in der Jackentasche verstaut sind. Diese klare Definition ermöglichte den Polizeibeamten eine konsequente Durchsetzung des Verbots und trug maßgeblich zum Erfolg der Aktion bei.

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