Das Amtsgericht Lübeck hat zwei Polizeibeamte zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im August 2020 einen schweren Fehler bei einer Verkehrskontrolle begangen haben. Die Polizisten ließen einen betrunkenen Bundeswehrsoldaten weiterfahren, der wenig später auf der Autobahn 20 bei Wismar einen tödlichen Unfall verursachte.
Hintergrund des Falls
Der Unfall ereignete sich in der Nacht zum 2. August 2020. Der Soldat war mit seinem Auto auf der A20 unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 248 Kilometern pro Stunde auf ein langsameres Fahrzeug auf. Bei dem Aufprall kamen ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau ums Leben. Ein weiterer 19-Jähriger wurde schwer verletzt.
Der Soldat war auf dem Weg von der Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) nach Rostock, um einen Kameraden zu besuchen. Zuvor war er von einer Polizeistreife kontrolliert worden, weil Zeugen ihn in Schlangenlinien fahren sahen. Den Beamten gab der Soldat an, er komme von einem Einsatz und habe seit 48 Stunden nicht geschlafen. Einem Atemalkoholtest unterzog er sich nicht.
Urteil gegen die Polizisten
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte die beiden Polizisten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Sie müssen Geldstrafen in Höhe von 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilung des Unfallverursachers
Der Unfallverursacher selbst war bereits am 8. Januar 2025 vom Amtsgericht Wismar zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundeswehrsoldat legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Über diese Berufung muss nun das Landgericht Schwerin entscheiden.
Der Vorfall zeigt einmal mehr die schwerwiegenden Folgen von Pflichtverstößen bei Verkehrskontrollen. Die Beamten hätten den alkoholisierten Fahrer aus dem Verkehr ziehen müssen, unterließen dies jedoch. Die Angehörigen der Opfer müssen nun mit den Konsequenzen leben.



