Pooths scheitern mit Zivilklage nach Schmuckdiebstahl
Pooths scheitern mit Klage nach Schmuckdiebstahl

Fast viereinhalb Jahre nach dem spektakulären Diebstahl ihres Schmuckes hat Moderatorin Verona Pooth im Kampf um einen höheren Schadenersatz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage der Eheleute Verona und Franjo Pooth gegen einen Versicherungsmakler ab (Az: 9a O 382/24). Die Kläger können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Pooth war bei der Verkündung nicht anwesend.

Vorwürfe der Pflichtverletzung

Verona und Franjo Pooth hatten der Maklerfirma Pflichtverletzungen vorgeworfen. Erst nach dem Diebstahl des Schmuckes habe sich herausgestellt, dass sie unterversichert gewesen seien, erklärte Verona Pooth in der Verhandlung im März. Das Gericht hatte damals eine gütliche Einigung angeregt, der die Beklagten jedoch nicht zustimmten.

Einbruch unaufgeklärt

Der Einbruch in die Villa der TV-Moderatorin von Heiligabend 2021 ist bisher unaufgeklärt. Die Ermittlungsbehörden teilten im Juli 2022 mit, dass die Täter nicht identifiziert und die Ermittlungen eingestellt wurden. Von der Beute – darunter laut Pooth ihr Hochzeitsschmuck – fehlte jede Spur. Die Pooths hatten den Einbruch in die Villa im Düsseldorfer Vorort Meerbusch selbst publik gemacht. Die Täter nahmen unter anderem einen Tresor mit.

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Die Hoffnungen der Pooths auf einen höheren Schadenersatz haben sich damit zunächst nicht erfüllt. Ob sie den Rechtsweg weitergehen werden, bleibt abzuwarten. Einspruch gegen das Urteil ist noch möglich.

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