Münchner Prozess: Priester wegen Missbrauchs Jugendlicher nach Wiesn-Besuch angeklagt
Priester vor Gericht: Missbrauch Jugendlicher nach Wiesn-Besuch

Prozess gegen katholischen Geistlichen wegen schwerer Vorwürfe eröffnet

Vor dem Landgericht München I hat ein aufsehenerregender Strafprozess gegen einen 58-jährigen katholischen Priester begonnen. Der Angeklagte, der zuletzt in einem Kloster in Oberbayern lebte, muss sich wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und widerstandsunfähigen Personen verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer und reichen bis in das Jahr 2005 zurück.

Missbrauch nach Alkoholexzess auf der Wiesn

Laut der detaillierten Anklage der Staatsanwaltschaft lud der damals im Rahmen eines Gestellungsvertrages als Pfarrer in einer kleinen Gemeinde tätige Mönch aus der Erzdiözese Freiburg zwei Teenager auf das Münchner Oktoberfest ein. Dort kaufte er den Jugendlichen erhebliche Mengen Alkohol, bis diese völlig betrunken und wehrlos waren. Anschließend soll er sich in einem Hotelzimmer an den beiden Opfern vergangen haben.

Die Ermittlungen deckten jedoch noch weiter zurückreichende Taten auf. Dem Priester wird vorgeworfen, zwischen 1997 und 2008 im Pfarrheim seiner damaligen Gemeinde regelmäßig mit männlichen Teenagern im Alter von 14 bis 17 Jahren getrunken zu haben. Auch in diesem Kontext soll er die Jugendlichen missbraucht und die Taten fotografisch festgehalten haben. Medienberichten zufolge hat der Geistliche die gegen ihn erhobenen Vorwürfe inzwischen eingeräumt.

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Verfahren mit möglichem Urteil Anfang April

Das Landgericht München I hat für diesen komplexen Fall vier Verhandlungstage angesetzt. Sollte der Prozessplan eingehalten werden, könnte das Urteil bereits am 1. April verkündet werden. Die Anklagepunkte umfassen nicht nur die spezifischen Vorfälle nach dem Wiesn-Besuch, sondern auch die systematischen Übergriffe über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt.

Dieser Fall wirft erneut ein grelles Licht auf Missbrauchsvorwürfe innerhalb kirchlicher Strukturen und die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen. Die Verhandlung wird von der Öffentlichkeit und den Medien mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da sie Fragen nach Aufarbeitung und institutioneller Verantwortung berührt.

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