Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ in Hamburg
Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“

Hamburger Gericht verhandelt über mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“

Im selben Saal wie der bekannte Block-Prozess findet nun eine weitere bedeutende Verhandlung statt: Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg müssen sich acht junge Männer verantworten, die laut Bundesanwaltschaft der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ angehören oder diese unterstützt haben sollen. Die Anklagepunkte sind schwerwiegend und umfassen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord sowie gefährliche Körperverletzung.

Die Angeklagten und ihre mutmaßlichen Taten

Unter den Beschuldigten befinden sich sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der Gruppe, die sich selbst als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“ verstanden haben soll. Besonders auffällig ist das junge Alter der Angeklagten: Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im Mai des vergangenen Jahres waren vier der fünf ursprünglich Festgenommenen noch minderjährig, der jüngste gerade einmal 14 Jahre alt. Der älteste Beschuldigte war bei seiner Festnahme 21 Jahre alt.

Laut Bundesanwaltschaft stammen zwei der mutmaßlichen Rädelsführer aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein in Rostock festgenommener Jugendlicher soll sogar als „Erfinder“ der Gruppe gegolten haben, die sich primär über Chatgruppen im Internet vernetzt hatte. Diese digitale Organisation ermöglichte es der Gruppe, bundesweit aktiv zu werden.

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Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe vor, durch gezielte Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen zu wollen. Konkret werden ihnen drei Anschläge und weitere Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen zur Last gelegt:

  • Im Oktober 2024 soll ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im südbrandenburgischen Altdöbern verübt worden sein, bei dem die Bewohner nur durch glücklichen Zufall unverletzt blieben.
  • Im thüringischen Schmölln versuchten mutmaßliche Gruppenmitglieder im Januar vergangenen Jahres, eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Brand zu setzen, nachdem sie ein Fenster eingeschlagen hatten. Der Anschlag misslang, aber die Täter hinterließen Hakenkreuze und rassistische Parolen.
  • Ein geplanter Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg konnte offenbar durch Hinweise eines Reporterteams verhindert werden.

Besondere Herausforderungen durch das junge Alter der Angeklagten

Die Bundesanwaltschaft betont, dass auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt hätten. Diese Einschätzung ist entscheidend, da sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit ermöglicht. Nach dem Jugendgerichtsgesetz beträgt die höchste zu verhängende Jugendstrafe normalerweise fünf Jahre, kann aber bei besonders schweren Verbrechen auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.

Wegen des jungen Alters der Beschuldigten könnte das Gericht entscheiden, die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung auszuschließen. Diese Maßnahme soll dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der noch nicht volljährigen Angeklagten dienen.

Kontext: Zunehmende rechtsextreme Gewalt unter Jugendlichen

Der Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ fällt in eine Zeit, in der rechtsextreme Gewalttaten in Deutschland zunehmen. Nach vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2025 bundesweit 1.521 Fälle von politisch motivierter Gewalt aus dem rechten Spektrum registriert – ein Anstieg gegenüber 1.488 Fällen im Jahr 2024 und 1.270 Fällen im Jahr 2023.

Besorgniserregend ist dabei die Verjüngung der Täter. Das BKA hatte bereits nach den Razzien im Mai vergangenen Jahres mitgeteilt, dass seit Mitte 2024 neue rechtsextreme Jugendgruppen in Erscheinung getreten seien, die sich zunächst im virtuellen Raum formiert hätten. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung intensiv und warnt vor der besonderen Anfälligkeit junger Menschen für extremistische Ideologien.

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Das Internet und soziale Medien bieten hier ein leicht zugängliches Mittel für Kommunikation und Vernetzung, das auch Minderjährige einfach nutzen können, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung. Diese digitale Radikalisierung stellt Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus.