Prozess gegen RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft fordert Haft
Prozess gegen RAF-Terroristin Klette: Anklage fordert Haft

Im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Verden ihr Plädoyer gehalten. Die Anklagebehörde wirft der 66-Jährigen vor, an mehreren schweren Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein, bei denen sie und ihre Komplizen mit Panzerfäusten und Maschinenpistolen Geldtransporter überfielen. Die Staatsanwältin Annette Marquardt betonte in ihrer Rede, dass es sich um Delikte mit enormer krimineller Energie handele. Klette habe die Taten in unerträglicher Weise bagatellisiert.

Vorwurf des versuchten Mordes

Im Zentrum des Prozesses steht ein Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr bei Bremen im Juni 2015. Dabei feuerten die maskierten Täter Schüsse ab, ein Projektil blieb in der Rückenlehne des Fahrers stecken. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als versuchten Mord, während das Gericht im Laufe der Verhandlung die Einschätzung äußerte, es handele sich um einen bedingten Tötungsvorsatz. Der Schütze habe den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, die Tat aber nicht vollendet.

Neben dem versuchten Mord legt die Anklage Klette versuchten und vollendeten schweren Raub als Mitglied einer Bande sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Insgesamt soll die Deutsche gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub von 1999 bis 2016 13 Überfälle in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen haben. Das Gericht stellte jedoch fünf Verfahren ein, da diese im Falle einer Verurteilung kaum ins Gewicht gefallen wären.

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Beweise aus der Asservatenkammer

Die Festnahme Klettes im Februar 2024 in einer Berliner Wohnung war ein großer Erfolg für die Ermittler. In der Wohnung, die die Staatsanwältin als Asservatenkammer bezeichnete, fanden die Beamten zahlreiche Beweise: eine Panzerfaust-Attrappe, mehrere Waffen, Munition, über ein Kilogramm Gold und 240.000 Euro Bargeld. Zudem wurden Fotos, Skizzen und Aufzeichnungen von Routen der Geldtransporter sowie ausspionierte Supermärkte und Polizeiwachen sichergestellt. Auch mehrere Handys, Computer, Sturmhauben und Flecktarnhosen wurden entdeckt. Die ungewaschene Kleidung enthielt DNA-Spuren von Garweg und Klette.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Klette bei den Überfällen eine federführende Rolle spielte. Sie habe Zugriff auf die Waffen gehabt und meistens am Steuer des Fluchtautos gesessen. Ihre Komplizen seien für die Organisation der Fahrzeuge und die Ausspähung der Tatorte zuständig gewesen. Bei den Taten sei ein klares Muster erkennbar gewesen: Die Täter seien mit mehreren Fahrzeugen unterwegs gewesen, um Fluchtwege zu blockieren, und seien stets vermummt und schwer bewaffnet aufgetreten.

Prozess unter hohen Sicherheitsvorkehrungen

Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Klette wird zu jeder Verhandlung von einer Polizeieskorte mit Blaulicht und Martinshorn begleitet. Schwer bewaffnete Kräfte bewachen das Gelände, das eigens zu einem Hochsicherheitstrakt umgebaut wurde. Die Angeklagte selbst hat die Taten weder eingeräumt noch bestritten, sondern die Aufmerksamkeit für politische Botschaften genutzt. Ihre Anwälte und die Staatsanwaltschaft lieferten sich während des Verfahrens immer wieder Wortgefechte.

Das Gericht hat die Beweisaufnahme abgeschlossen. In den kommenden Tagen werden die Nebenklage und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Anschließend hat Klette das letzte Wort. Ein Urteil wird frühestens Ende Mai erwartet. Der Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe. Zudem steht ein weiteres Verfahren wegen Anschlägen aus ihrer Zeit bei der RAF an.

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