Emotionaler Prozessauftakt im Polizistenmordfall: Angeklagter gesteht und berichtet von psychischen Leiden
Prozess im Polizistenmordfall: Geständnis und psychische Leiden

Emotionaler Prozessauftakt im Fall des getöteten Polizisten

Der Prozess gegen einen 19-Jährigen, der beschuldigt wird, im August 2025 einen Polizeioberkommissar im saarländischen Völklingen erschossen zu haben, hat am Landgericht Saarbrücken begonnen. Die Anklage lautet auf Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub. Die Witwe des Opfers saß erstmals im Gerichtssaal und kämpfte sichtlich mit den Tränen, als die Tatdetails geschildert wurden.

Geständnis und Schilderung der Tat

Zum Auftakt des Prozesses legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Sein Verteidiger Michael Rehberger erklärte, sein Mandant habe in der Situation Angst um sein eigenes Leben gehabt. Zuvor habe der junge Mann eine Tankstelle überfallen und etwa 600 Euro erbeutet. Bei der Flucht sei er von Polizisten verfolgt worden, wobei ein Kommissaranwärter ihn von hinten packte.

Als ein zweiter Beamter – der später getötete Polizist Simon Bohr – mit einem Taser auf ihn zielte, habe der Angeklagte in Panik gehandelt. Er zog die Dienstwaffe des Kommissaranwärters und feuerte sechs Schüsse auf Bohr ab, der tödlich verletzt wurde. Weitere Schüsse verletzten den Polizisten in Ausbildung. Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei kein brutaler Killer, sondern leide unter psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie und Angststörungen.

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Anklage und Mordmerkmale

Oberstaatsanwalt Christian Nassiry warf dem Angeklagten vor, mit der Tat seine Beteiligung am Tankstellenüberfall verdecken zu wollen. Er beschrieb, wie der 19-Jährige auf den bereits am Boden liegenden, wehrlosen Polizisten gezielt aus nächster Nähe mehrfach schoss, wobei er alle 17 Schuss aus dem Magazin abfeuerte. Die Mordmerkmale Grausamkeit und Mordlust seien gegeben, so Nassiry.

Psychische Verfassung des Angeklagten

Der Angeklagte berichtete mit leiser Stimme von wiederkehrenden schlechten Gedanken und Angstzuständen seit der Grundschule. Er habe mehrere Ärzte besucht und nehme Medikamente ein. In letzter Zeit hätten sich diese Gefühle verstärkt, und er fühle sich beobachtet. Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer erwähnte die Möglichkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Reaktionen und Prozessverlauf

Der saarländische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rinnert, äußerte Betroffenheit und kritisierte eine mögliche Schuldumkehr in der Einlassung des Angeklagten. Da es sich um einen Heranwachsenden handelt, wird der Fall vor der Jugendkammer verhandelt. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der Prozess ist bis zum 14. April terminiert.

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