Emotionaler Prozessauftakt: Angeklagter gesteht tödliche Schüsse auf Polizisten
Prozess zu Polizistenmord: Angeklagter legt Geständnis ab

Emotionaler Prozessauftakt im Mordfall an Polizeioberkommissar

Mit einer schweren emotionalen Belastung hat am Landgericht Saarbrücken der Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten begonnen. Die Witwe des getöteten Polizeioberkommissars Simon Bohr saß erstmals im Gerichtssaal dem 19-jährigen Angeklagten gegenüber, der ihren Mann im August 2025 bei einem Einsatz in Völklingen erschossen haben soll.

Geständnis und Schilderung der Tat

Zum Auftakt des Verfahrens legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Sein Verteidiger Michael Rehberger erklärte, sein Mandant habe in der damaligen Situation Angst um sein eigenes Leben gehabt. Zuvor hatte der junge Mann eine Tankstelle überfallen und etwa 600 Euro erbeutet, woraufhin mehrere Polizisten ihn verfolgten.

Ein Kommissaranwärter holte den Flüchtenden ein und packte ihn von hinten. Als dann ein zweiter Beamter – der später getötete Polizist Simon Bohr – auf ihn zielte, habe der Angeklagte in Panik reagiert. „Er hatte gedacht, es sei eine Schusswaffe“, sagte Rehberger. Tatsächlich handelte es sich um einen Taser.

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Tödliche Schüsse und psychische Erkrankungen

In dieser Paniksituation zog der 19-Jährige ohne Mühe die Dienstwaffe des Kommissaranwärters und feuerte sechs Schüsse auf Polizeioberkommissar Bohr ab, der tödlich verletzt zu Boden ging. Nach Angaben der Anklage schoss der Angeklagte sogar auf den bereits wehrlos am Boden liegenden Beamten – „gezielt aus nächster Nähe mit absolutem Vernichtungswillen“, wie Oberstaatsanwalt Christian Nassiry darlegte.

Insgesamt feuerte der junge Mann alle 17 Schuss aus dem Magazin ab. Der Kommissaranwärter wurde dabei ebenfalls verletzt. Der Verteidiger verwies auf mögliche psychische Erkrankungen seines Mandanten: „Er ist nicht der brutale Killer, sondern er ist vermutlich ein sehr kranker junger Mann“. Es gebe Hinweise auf Schizophrenie sowie kombinierte Persönlichkeits- und Angststörungen.

Persönliche Einlassung des Angeklagten

Der Angeklagte selbst schilderte mit leiser Stimme und gesenktem Kopf seine psychischen Probleme. Seit der Grundschule leide er unter wiederkehrenden schlechten Gedanken und Angstzuständen, weshalb er bereits zahlreiche Ärzte aufgesucht habe und Medikamente nehme. „Ich fühle mich beobachtet. Und ich habe das Gefühl, die Leute lästern über mich“, sagte er.

Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer wies darauf hin, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommen könnte. Da es sich bei dem Angeklagten um einen Heranwachsenden handelt, verhandelt die Jugendkammer des Landgerichts. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Reaktionen und Verfahrensverlauf

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt, und am ersten Prozesstag war der Zuschauerraum bis auf den letzten Platz belegt. Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, äußerte sich betroffen: „Man hat diesen Tag des Prozessbeginns natürlich irgendwie herbeigesehnt und gleichzeitig hat man ihn natürlich auch gefürchtet“.

Kritisch sah er jedoch mögliche Schuldumkehrversuche: Es mache nachdenklich, wenn man den Eindruck gewinne, dass hier suggeriert werde, eigentlich sei die Polizei schuld und der Angeklagte habe nur aus Angst gehandelt. Der Prozess ist bis zum 14. April terminiert und verspricht weitere emotionale und aufklärende Momente.

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