Erneute Razzien gegen rechtsextreme Terrorvereinigung »Letzte Verteidigungswelle«
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstagmorgen erneut umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Terrorvereinigung »Letzte Verteidigungswelle« durchgeführt. Die Razzien fanden in fünf verschiedenen Bundesländern statt und richteten sich gegen insgesamt zehn Beschuldigte.
Einsatz in fünf Bundesländern
Die Maßnahmen wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchgeführt. An den Durchsuchungen waren Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtliche Polizeikräfte der beteiligten Länder beteiligt. Es gab laut Bundesanwaltschaft keine Festnahmen während der aktuellen Aktion.
Den Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich die mutmaßlichen Mitglieder zwischen April und Dezember 2024 der »Letzten Verteidigungswelle« angeschlossen haben. Einer der Beschuldigten soll dabei eine führende Rolle innerhalb der Gruppe gespielt haben.
Zusätzliche Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung
Gegen zwei der zehn Beschuldigten wird zudem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Diese Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Angriffen auf vermeintlich pädophile Personen. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass die heutigen Durchsuchungen dazu dienten, die bestehenden Verdachtsmomente weiter zu objektivieren und Beweismaterial zu sichern.
Hintergrund der Terrorvereinigung
Die »Letzte Verteidigungswelle« versteht sich laut Angaben der Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der »Deutschen Nation«. Das erklärte Ziel der Gruppe sei es gewesen, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen.
Zu den geplanten Aktionen der Gruppe zählten insbesondere:
- Brandanschläge auf Asylunterkünfte
- Sprengstoffanschläge auf linke Einrichtungen
- Gewalttaten gegen politische Gegner
Laufendes Verfahren in Hamburg
Bereits im vergangenen Jahr war die Bundesanwaltschaft mit Durchsuchungen und Festnahmen gegen die Gruppe vorgegangen. Seit Anfang März läuft vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ein Prozess gegen sieben Verdächtige der »Letzten Verteidigungswelle«.
In diesem Verfahren werden den zum Teil sehr jungen Beschuldigten neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch folgende Straftaten vorgeworfen:
- Versuchter Mord
- Verabredung zum Mord
- Gefährliche Körperverletzung
Die Gruppe wird von den Sicherheitsbehörden als jung, radikal und gewaltbereit eingestuft. Die aktuellen Razzien zeigen, dass die Ermittlungen gegen das Neonazi-Netzwerk weiterhin mit hoher Intensität fortgeführt werden.



